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Archiv der Kategorie VG Kyffhäuser
Alter Wein in neuen Schläuchen: Kyffhäuserverwaltung strebt Bildung einer Landgemeinde an
28.10.2010 von admin.
Gefunden bei TA:
Aus der Verwaltungsgemeinschaft Kyffhäuser soll eine Landgemeinde werden. Ob ohne Seega und Oberbösa, das ist noch fraglich.
Kyffhäuserkreis. Die Mehrzahl der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Kyffhäuser strebt die Bildung einer Einheitsgemeinde an. Da regte sich Widerstand. Oberbösa will, so der Ratsbeschluss, zur VG Greußen. Der Seegaer Gemeinderat sprach sich mehrheitlich für den Zusammenschluss mit Bad Frankenhausen aus. Eine Bürgerinitiative brachte ein Bürgerbegehren auf den Weg. Die Bürger sollen entscheiden, ob der Beschluss aufgehoben werden soll oder nicht. Der Rat ließ das Bürgerbegehren nicht zu, obwohl alles seine Richtigkeit hat. Nun beschäftigt sich das Verwaltungsgericht in Weimar mit dem Fall. Ralf Busch von der Kommunalaufsicht des Kreises geht davon aus, dass der Rat den Beschluss über die Nichtzulassung aufheben muss, das Begehren zugelassen wird. Weiter…
Informationen zur Landgemeinde
Kommentar: Zur Sicherung der Pfründe will man die Bürger der Verwaltungsgemeinschaft nun erneut übers Ohr hauen. Aus der Einheitsgemeinde wird kurzerhand die Landgemeinde gemacht, und man startet das Spiel von vorne. Ginge es den Beteiligten tatsächlich um eine Verschlankung der Verwaltung, so wäre es nur konsequent, wenn sich die Gemeinden benachbarten Städten anschließen, oder sich diese als erfüllende Gemeinden nehmen würden. Der zwanghafte Versuch, einen Verwaltungsapparat auf Biegen und Brechen beizubehalten, zeigt nur, dass hier ausschließlich im Interesse der Verwaltung und nicht im Interesse der Bürger gehandelt wird. Bedauerlicherweise ist vielen Bürgern nicht klar, dass hier seine Steuergelder verschwendet werden. Für viele sind die Gelder, welche solche Verwaltungsstrukturen verschlingen, wie Manna, welches vom Himmel fällt. Dem ist mitnichten so. Das eingesparte Geld, welches durch eine sinnvolle Gemeindegebietsreform frei werden würde, ließe sich sicherlich sinnvoller einsetzen. Derzeit wird es in eine Art ABM im Verwaltungsgebäude in Bendeleben investiert.
Geschrieben in Rottleben, Bad Frankenhausen, Cui Bono?, Oberbösa, Badra, Behörden, VG Kyffhäuser, Seega, Steinthaleben | Keine Kommentare »
Verstärkte Nachfrage nach altem Personalausweis
28.10.2010 von admin.
Gefunden bei TA:
Die Tage des alten Personalausweises sind gezählt. Nur noch am 28. und 29. Oktober kann man ihn beantragen. Das sorgt für verstärkten Andrang bei den Einwohnermeldeämtern. Denn nicht jeder will so schnell den teuren Neuen mit Chip. Weiter…
Geschrieben in VG an der Schmücke, VG Kyffhäuser, Link Tipp, Behörden, Steinthaleben | Keine Kommentare »
Keine Mehrheit für Entscheid der Bürger in Seega
17.7.2010 von admin.
Mein Kommentar:
Es ist schon merkwürdig, wie Herr Karnstedt mit einem Mal zum Befürworter von Bürgerentscheiden wird. Wenn es um das eigene Pöstchen geht, sind diese auf einmal legitim. Meines Wissens wurde der Bürgerwille in Seega schon eindeutig ermittelt. Dieser lautet: Anschluss an Bad Frankenhausen. Die Trickserei mit einem zweiten Bürgerbegehren ist die Handschrift des Vorzeigedemokraten Karnstedt. Um den Filz in der VG-Kyffhäuser aufzulösen bedarf es anscheinend anderer Methoden. Mir persönlich fällt da im Moment leider keine ein. Vermutlich wird dies nur möglich sein, wenn endlich eine Mehrheit der Bürger in den Gemeinden der VG erkennt, welch unheilige Allianz aus Tricksern, Täuschern und Lügnern sich auf Kosten der Allgemeinheit ein schönes Leben machen. Ich selbst durfte erleben, dass diesen Leuten jedes Mittel recht ist, den politischen Gegner durch Verleumdung und Versuche der Diskreditierung zu eliminieren.
Geschrieben in Bad Frankenhausen, Seega, Filz, VG Kyffhäuser, Presseberichte | 1 Kommentar »
Ergebnis Bürgerentscheid
30.8.2009 von admin.
Das Ergebnis des Bürgerentscheides sollte keine Überraschung sein. Nach unserer Aufforderung, bitte mit “nein” zu stimmen, verwundert es uns jedoch etwas, dass immerhin noch 30 Ja-Stimmen zusammengekommen sind. Ungültig waren 23 Stimmzettel und mit “nein” haben 236 Bürger gestimmt. Das Quorum ist somit nicht erreicht und das Bürgerbegehren hat damit sein Ziel verfehlt.
Letzlich ist es das Ergebnis, welches wir erhofft hatten. Ist somit doch der Weg frei, um die Frage zur Rücknahme des Entscheides zur Einheitsgemeinde noch einmal in den Gemeinderat einzubringen.
Sollte dies keinen Erfolg haben, werden wir ein neues Bürgerbegehren beantragen.
Geschrieben in VG Kyffhäuser, Gemeinderat, Bürgermeister, Steinthaleben | Keine Kommentare »
VG Spezialkommunikation
25.8.2009 von admin.
So sieht der Schriftverkehr mit der VG aus, wenn man Einsicht in die Ausschreibungsunterlagen für den Kippenbergweg nehmen möchte.
Mein 1. Schreiben inkl. 1. Antwort
Mein 2. Schreiben inkl. 2. Antwort
Mein 3. Schreiben inkl. 3. Antwort • Zur Info: § 22 ThürKO • ThürIFG • IFG
Mein 4. Schreiben inkl. 4. Antwort
Geschrieben in VG Kyffhäuser, Schriftverkehr, Behörden, Steinthaleben | 1 Kommentar »
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Karnstedt
22.8.2009 von admin.
Wie angekündigt, hier die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Karnstedt.
Geschrieben in VG Kyffhäuser, Gemeinderat, Schriftverkehr, Kommunalaufsicht, Steinthaleben | 1 Kommentar »
Kameralistik oder Doppik?
22.8.2009 von admin.
In der gestrigen Gemeinderatssitzung haben wir den Vorschlag eingebracht, die Haushaltswirtschaft auf die kommunale Doppik umzustellen. Herr Karnstedt war schnell bei der Sache, und erklärte sinngemäß, “…wir haben uns entschieden, weiterhin nach der Kameralistik zu arbeiten…” Auf meine Nachfrage, wen er denn mit “wir” meinte, sagte er, “die Verwaltungsgemeinschaft”. Mein Einwurf, die Verwaltungsgemeinschaft hätte darüber nicht zu entscheiden, wurde mit der Gegenfrage “wer denn dann?” beantwortet. Ich antwortete, dass die Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden entscheiden würden. “Das stimmt nicht”, antwortete darauf hin Herr Karnstedt.
Zu Klarstellung möchte ich hier nun aus dem Thüringer Gesetz über die kommunale Doppik (ThürKDG) zitieren:
§ 2
Ausübung des Optionsrechts in
Verwaltungsgemeinschaften
(1) Die Umstellung der Haushaltswirtschaft auf die kommunale Doppik ist in einer Verwaltungsgemeinschaft und den an ihr beteiligten Gemeinden nur gemeinsam und gleichzeitig möglich. Voraussetzung für die Umstellung sind übereinstimmende Beschlüsse der Gemeinschaftsversammlung sowie der Gemeinderäte der beteiligten Gemeinden.
(2) Von Absatz 1 Satz 1 kann abgewichen werden, wenn übereinstimmende Beschlüsse der Gemeinschaftsversammlung sowie der Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft dazu vorliegen, die eine abweichende Ausübung des Optionsrechts ausdrücklich zulassen.
Als ich zur Klarstellung eine Infobroschüre an die Gemeinderäte verteilen wollte, wurde mir dies vom Bürgermeister verwehrt. “So etwas machen wir hier nicht” und “Das können Sie nach der Sitzung oder in der Pause verteilen”, waren seine Hinweise.
Es ist natürlich sinnreich über eine Sache abzustimmen, und sich im Nachhinein zu informieren. Jedenfalls ist unser Bürgermeister dieser Auffassung.
Ich meine, es wäre besser gewesen, die Gemeinderäte zuvor über die Optionsmöglichkeit zu informieren. Statt dessen ist man in der VG sogar hergegangen und hat die Erläuterungen des Städte- und Gemeindebundes im Anhang des Entwurfes für die Hauptsatzung einfach gelöscht. Man könnte ja schlafende Hunde wecken.
Hier die originale Erläuterung, welche gelöscht wurde.
Hier Informationen zur Doppik Umstellung.
Konsequenterweise muß ich wegen dieses eklatanten Mangels in der Zuarbeit der VG, welche durch offensichtliche Manipulation in meinen Augen einen nicht unerheblichen Vorsatz-Charakter aufweist, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Karnstedt einreichen.
Geschrieben in VG Kyffhäuser, Gemeinderat, Bürgermeister, Behörden, Steinthaleben | Keine Kommentare »
Ganz schön heiß, heute…
20.8.2009 von admin.
Antwort von Frau Neukamm. Selten so einen groben Unfug gelesen. Aber so kann man die Sache prima herauszögern.
Zitat aus Wikipedia: “Kein Anwendungsfall für den lex specialis-Grundsatz (obwohl insoweit häufig, aber eben fälschlich gleichwohl genannt) liegt hingegen dort vor, wo sich zwei Rechtssätze wie zwei Mengen mit einer Schnittmenge verhalten - in dieser Situation kann die lex specialis-Regel nichts zur Auflösung des Normenkonflikts beitragen. “
Aber Hauptsache, mal die Luft bewegt… Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich komme mir schon seit einiger Zeit verarscht vor. Schauen Sie sich doch mal diesen Film hier an, der bildet die Realität im Kyffhäuserkreis relativ exakt ab.
Bleibt also nur der Rechtsweg über das VG Weimar. Was der Bürgermeister am Freitag verkünden wird, ist mir auch schon klar. Kann Frau Neukamm das nicht auch kurz in einem Satz zusammenfassen? Auch wenn der Bürgerentscheid stattfinden sollte, ist nicht Hopfen und Malz verloren. Wir müssen halt nur ein paar Tage länger warten.
Geschrieben in VG Kyffhäuser, Bürgermeister, Behörden, Steinthaleben | 1 Kommentar »
Antrag auf Bürgerbegehren kann angeblich nicht zurückgezogen werden
19.8.2009 von admin.
Herr Bürgermeister schreibt uns, der Antrag auf Bürgerbegehren könne angeblich nicht zurückgezogen werden.
Begründung: “Nachdem die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt wurde, darf bis zur Durchführung des Bürgerentscheids eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung der Gemeindeorgane nicht mehr getroffen werden.”
Da fragt man sich allen Ernstes, ob man dort des Lesens kundig ist.
Seit wann ist der Antragsteller ein Gemeindorgan? Wo sollen Gemeindeorgane eine entgegenstehende Entscheidung treffen? Wo gibt § 17 der ThürKO so eine Antwort her?
Dann erfolgt noch der Hinweis, dass die Stimmberechtigten bereits zu dem Bürgerbegehren eingeladen wurden. Das ist natürlich völlig unerheblich.
Mit der selben Begründung könnte man die Hinrichtung eines Verurteilten vollziehen, obwohl der Richter angeordnet hat, diese auszusetzen. Der Henker wird dann einfach antworten, er habe den Verurteilten bereits zur Hinrichtung eingeladen und ausserdem schon alles vorbereitet.
Grober Unfug, sagen wir da nur! Hier wird wieder versucht um eine Beschlussfassung im Gemeinderat herumzukommen. Wir haben heute mit der Kommunalaufsicht und dem Innenministerium telefoniert. Man versucht kurzfristig eine Entscheidung zu treffen.
Der eigentliche Witz an der ganzen Sache ist der Folgende:
Weil §17 der ThürKO eben keine Regeln über die Rücknahme eines Antrages auf Bürgerbegehren vorsieht, versucht man nun, diese Regelung in unsere neue Hauptsatzung (für Steinthaleben) einzubauen. Der Wortlaut des Entwurfs ist der Folgende:
Der Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides kann von Vertretern des Bürgerbegehrens bis zum Tag vor der Beschlussfassung des Gemeinderates über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zurückgenommen werden.
Da unsere bis jetzt noch gültige, alte Hauptsatzung diesen Passus überhaupt nicht enthält, also keine Regelung für die Rücknahme enthält, die ThürKO dort auch keine Regelung vorsieht, muß die Rücknahme zwangsläufig akzeptiert werden. Würde nämlich die alte Regelung bereits hergeben, dass man den Antrag auf Bürgerbegehren nach Beschlussfassung im Gemeinderat nicht mehr zurückziehen kann, bräuchte man diesen neuen Passus ja gar nicht erst einzubauen. Logisch, oder?
Geschrieben in Gemeinderat, VG Kyffhäuser, Bürgermeister, Behörden, Kommunalaufsicht, Steinthaleben | Keine Kommentare »
Infoblatt Oberbösa
16.8.2009 von admin.
Werte Einwohner von Oberbösa,
wir möchten Ihnen heute aktuelle Informationen zu unserer Arbeit geben.
1. Bürgerbegehren – es wurden fast doppelt soviel Unterstützungsunterschriften in Bendeleben für den Bürgerentscheid zum Thema VG Greußen oder Einheitsgemeinde abgegeben als er-forderlich. Damit ist die nötige Anzahl von Unterstützungsunterschriften erreicht. Nach der Be-arbeitungsfrist findet dann der Bürgerentscheid statt. Danke für die Unterstützung!
2. Unsere Fraktion hatte bei der letzten Gemeinderatssitzung am 08.07.2009 eine Gemeinderats-sitzung für den 13.08.2009 beantragt. Der Antrag wurde dem amtierenden Bürgermeister Herrn J. Steinacker (CDU) übergeben, sowie schriftlich über die Verwaltungsgemeinschaft Kyffhäu-ser eingereicht. Dabei war auch der Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Herr Karnstedt (FDP) anwesend und hat diese Anträge zur Kenntnis genommen. Der Antrag wurde auch der Presse übergeben. Auf dieser Sitzung sollten z. B. folgende Themen zur Abstimmung gebracht werden:
• Beratung und Auswertung der vorliegenden Kostenangebote zu den geplanten Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpaketes II
• Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Erstellung des Abwasserbeseiti-gungskonzeptes (ABK)
• Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt der Gemeinde Oberbösa zur VG Greußen
Leider wurde unser Antrag von dem amtierenden Bürgermeister und der Verwaltungsgemein-schaft Kyffhäuser ignoriert. Dieser Vorgang ist ein schwerer Verstoß gegen geltendes Recht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 Thüringer Kommunalordnung).
Wir werden gegen Herrn Steinacker eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen und uns wei-tere rechtliche Schritte vorbehalten.
Das Fehlverhalten und die Verzögerung des Bürgermeisters haben folgende Auswirkungen auf die Gemeindevorhaben:
• Mittel des Konjunkturpaketes für Straßensanierung Oberdorf / Eisfeld verfallen!
• Mittel des Konjunkturpaketes für Dachsanierung Kindergarten verfallen!
• Es konnten keine weiteren wichtigen Maßnahmen diskutiert und beschlossen werden au-ßerhalb der bereits beantragten Maßnahmen z. B. Gehwegsanierung, Neubestuhlung Kul-turraum, Ofenreparatur Kulturraum und Saal, usw.
• Der Beschluss zum Beitritt Oberbösa zur VG Greußen konnte nicht erfolgen!
• Beratungen über das Abwasserbeseitigungskonzept fanden nicht statt!
Geschrieben in Oberbösa, Informationen, VG Kyffhäuser, Gemeinderat, Bürgermeister, Behörden | 1 Kommentar »
VG stellt Mustergeschäftsordnung nicht zur Verfügung
13.8.2009 von admin.
Mit Schreiben vom 11.08.09 hatte ich um Zuleitung der Mustergeschäftsordnung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes gebeten. Wie zu erwarten war, hat man mir diese nicht zukommen lassen.
Geschrieben in VG Kyffhäuser, Behörden, Steinthaleben | 1 Kommentar »
Schreiben an die VG
11.8.2009 von admin.
Geschrieben in VG Kyffhäuser, Gemeinderat, Informationsfreiheit, Schriftverkehr, Behörden | 1 Kommentar »
Schreiben an die Kommunalaufsicht
11.8.2009 von admin.
Da am Freitag, dem 14.08.2009, aller Voraussicht nach doch keine Gemeinderatssitzung stattfinden wird, haben wir nun die Kommunalaufsicht angeschrieben, damit diese den Bürgermeister anweist, eine Sitzung zu terminieren.
Wir sind uns nicht ganz sicher, ob der Herr Bürgermeister das alles für ein lustiges Spielchen hält. In Oberbösa spielt man dieses “Spiel” anscheinend auch. Dort war für den 13.08.2009 eine Gemeinderatssitzung angedacht, auch dort liegen keine Einladungen vor.
Man versucht mit allen Mitteln, Beschlussfassungen zum Thema Einheitsgemeinde zu vermeiden. Bis jetzt ist dies den Bürgermeistern und dem VG Vorsitzenden auch gelungen.
Wir warten jetzt die Antwort von Frau Neukamm ab.
Infos zu “unverzüglich”:
§35 ThürKO Einberufung und Tagesordnung
(1) ………………..Der Gemeinderat ist unverzüglich einzuberufen, wenn ein Viertel der Gemeinderatsmitglieder es schriftlich unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt. …..
Kommentar zur ThürKO §35
Eine Begründung des Antrages auf Abhaltung der Sondersitzung ist nicht erforderlich, weil das Gesetz dies nicht verlangt; unberührt bleibt die Pflicht zur Begründung des Sachantrages , wenn die Geschäftsordnung eine solche verlangt.
Die Sondersitzung muss vom Bürgermeister unverzüglich einberufen werden. Ein fester Zeitraum kann einen solchen Gegenstand ordnungsgemäß vorbereiten muss (Absatz 4 Satz1), gegebenenfalls Informationen einholen muss usw. Der Bürgermeister ist aber verpflichtet, die sachlich gebotene Vorbereitung zügig durchzuführen und dann sogleich die Sitzung einzuberufen. Ist aus der Sicht der Gemeinderatsmitglieder erkennbar, dass der Bürgermeister die Einberufung der Sondersitzung sachwidrig hinauszögert, so kann die Rechtsaufsichtsbehörde angerufen werden, die den Bürgermeister zur Erfüllung seiner Verpflichtung anzuhalten hat, evtl. durch Einsatz ihrer aufsichtlichen Mittel ( bis hin zur Ersatzvornahme durch Einberufung der Sitzung und Behandlung des gestellten Antrages).
Der Bürgermeister kann die beantragte Sondersitzung auch zum Anlass einer „normalen“ Sitzung nehmen, d.h. in diese weitere Tagesordnungspunkte einbeziehen; die Sondersitzung muss sich also nicht auf den beantragten Beratungsgegenstand beschränken.
Das bürgerliche Gesetzbuch (BGB):
Unverzüglich
Handlung, die ohne schuldhaftes Zögern erfolgt ist.
Die in § 121 Absatz 1 Satz 1 des BGB vorgenommene Legaldefinition des Begriffes gilt für das gesamte deutsche Recht.
Sie ist im Zweifel auch dann gültig, wenn der Begriff in einem Vertrag ( z. B. Tarifvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen ) verwandt wird.
Entscheidend für die Unverzüglichkeit ist nicht die objektive, sondern die subjektive Zumutbarkeit des alsbaldigen Handelns.
Nicht erforderlich ist, dass die Handlung sofort vorgenommen wird.
Dem Handelnden steht eine angemessene Überlegungsfrist zu.
Soweit erforderlich, darf er auch den Rat eines Rechtskundigen einholen.
Praxis
Als Obergrenze für ein unverzügliches Handeln wird von den Gerichten in der Regel ein Zeitraum von zwei Wochen angesehen. Dies gilt vor allem – in Anlehnung an § 626 Abs. 2 BGB – bei der Anfechtung von Arbeitsverträgen.
Zur Erinnerung: Wir haben den Antrag am 13.07.2009 gestellt!
Geschrieben in Filz, Oberbösa, Termine, VG Kyffhäuser, Gemeinderat, Kommunalaufsicht, Behörden, Schriftverkehr, Steinthaleben | 1 Kommentar »
Zehntes Fest der Friesenpferde
4.8.2009 von admin.
Am 15. und 16.08.2009 in Bendeleben:
Eintritt: 4,- Euro
Programm Samstag :
· 10 Uhr Eröffnung
· Friesenshowprogramm
· Oldtimer in Aktion ( Pflügen, Stämme ziehen, Dreschen, Bindern)
· Pferde -Stärken
· 13 Uhr Schlepperparade zur Ausfahrt auf den Kyffhäuser
· Westernshow mit Petra Pohlers von der Rich Mountain Ranch
· Friesenshowprogramm
· Schwittersdorfer Voltigiergruppe
· 20 Uhr Bendeleber Sommernachtsball mit Showprogramm
Programm Sonntag:
· 10 Uhr Zuchtschau des Pferdezuchtverbandes Sachsen-Thüringen mit Stuten- und Fohleneintragung
· Hengstpräsentation
· Blasmusik
· Showprogramm
· Oldtimer in Aktion und Pferde-Stärken
· Ende gegen 16 Uhr
Außerdem: musikalische Unterhaltung, Bauernmarkt, Kinderspiele (u.a. Riesenseilbahn, Kinderkarussell usw.), gastronomische Versorgung
Geschrieben in VG Kyffhäuser, Veranstaltungen | 1 Kommentar »
Antrag auf Einberufung einer Gemeinderatssitzung
16.7.2009 von admin.
Nachtrag von der VG (wenn es nicht so traurig wäre, könnte man darüber lachen)
Geschrieben in Gemeinderat, VG Kyffhäuser, Bürgermeister, Schriftverkehr, Behörden, Steinthaleben | Keine Kommentare »
Lacher der Woche
15.7.2009 von admin.
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Auszug aus der ThürKO §17 Abs. 9 :
“Der Bürgerentscheid entfällt, wenn der Gemeinderat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt. Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Beschlusses des Gemeinderats. Er kann innerhalb von zwei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden, es sei denn, dass sich die dem Bürgerentscheid zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage wesentlich geändert hat. Die Befugnisse der Rechtsaufsichtsbehörden bleiben unberührt.”
Daraus schließen wir:
Der Bürgerentscheid wurde zugelassen. Kommt er durch, ist der Gemeinderatsbeschluss zur Bildung einer Einheitsgemeinde hinfällig. Da in Thüringen nicht nach Großmutters Kochrezepten entschieden wird, und §17 Abs. 9 der ThürKO nunmal vorsieht, dass auch der Gemeinderat diesen Beschluss fassen kann, ist die Aussage, der ursprünglich gefasste Beschluss sei nicht mehr rückgängig zu machen, falsch.
Dazu das heute nachgereichte Fax.
Geschrieben in VG Kyffhäuser, Presseberichte, Steinthaleben | Keine Kommentare »
Auflösungserscheinungen?
14.7.2009 von admin.

Kommentar: Ja so was aber auch! Immer diese nervigen Bürger…
Geschrieben in VG Kyffhäuser, Presseberichte, Steinthaleben | Keine Kommentare »
Wandel durch Wahl
10.6.2009 von admin.
Thüringer Allgemeine vom 10.06.2009
Geschrieben in VG Kyffhäuser, Presseberichte | Keine Kommentare »
Antrag zur Gründung der Einheitsgemeinde eingereicht
29.4.2009 von admin.
Thüringer Allgemeine vom 29.04.2009
Geschrieben in Badra, Oberbösa, Rottleben, Seega, VG Kyffhäuser, Presseberichte, Bürgermeister, Steinthaleben | 1 Kommentar »
Kleine Anfrage des Abgeordneten Kuschel
21.4.2009 von admin.
Kleine Anfrage des Abgeordneten Kuschel zu den Bürgerbegehren in Seega und Oberbösa.
Geschrieben in Oberbösa, Seega, VG Kyffhäuser, Informationsfreiheit, Behörden | 1 Kommentar »
Unterschriftensammlung beginnt
20.4.2009 von admin.
Heute können in Bendeleben zum letzten Mal Unterschriften für die Durchführung des Bürgerentscheides geleistet werden.
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Verspäteter Aprilscherz!
2.4.2009 von admin.
Für Herrn Karnstedt ist nicht nachvollziehbar, warum wir in Bendeleben zwei Plakate aufhängen möchten:
Herr Karnstedt, wir möchten Ihnen ganz kurz den Grund für diesen Antrag nennen. In Steinthaleben findet nämlich ein Bürgerbegehren statt. Da es der Gesetzgeber nun so vorgesehen hat, müssen wir Thaleber zur Ausübung unserer demokratischen Grundrechte nach Bendeleben pilgern. Verstehen Sie? Bendeleben! Da liegt es doch nahe, in Bendeleben noch einmal zwei Plakate zur Erinnerung aufzuhängen, finden wir.
Das Bedauern darüber, dass Sie uns keine positive Antwort erteilen können, nehmen wir Ihnen natürlich vollumfänglich ab.
Besonders mies an der Aktion: Als wir am 31.03.2009 in Bendeleben Herrn Karnstedt persönlich nach dem Stand der Genehmigung zur Plakatierung befragten, sagte er sinngemäß, “ist schon bearbeitet und in der Post”. Darauf hin haben wir die zwei Plakate angefertigt, da wir davon ausgingen, dass der Antrag genehmigt wurde. Wir sind der Meinung, dass Herr Karnstedt gleich hätte sagen können, dass der Antrag abgelehnt wurde. Das hätte uns immerhin eine gute Stunde Arbeit gespart.
Ein weiterer Beweis für die tolle Bürgernähe und demokratische Einstellung der VG. Dasselbe gilt für den überflüssigen “Laden” Kommunalaufsicht. Prost!
Geschrieben in VG Kyffhäuser, Schriftverkehr, Behörden, Kommunalaufsicht, Steinthaleben | 1 Kommentar »
Bürgerbegehren in Seega zugelassen.
20.3.2009 von admin.
Bürgerbegehren in Seega zugelassen.
Qualitätsarbeit aus der Verwaltungsgemeinschaft Kyffhäuser, Sitz Bendeleben unter Regie des wiedergewählten VG-Vorsitzenden Bernd Karnstedt.
Ein am 19.02.09 gestellter Antrag lag bereits am 14.01.09 in Bendeleben vor. Oder verwechselt man dort in aller Aufregung bereits die vorliegenden Anträge? Bekanntlich wurde am 14.01.09 der Antrag von Steinthaleben gestellt.
Trotz Zulassung ist kein Begehren möglich, da weder Beginn der Unterschriftensammlung noch der Auslegungsort der Listen bis 19.03.09 mitgeteilt wurden, obwohl mehrmalige mündliche und schriftliche Aufforderungen erfolgten.
Übrigens erhielten die Antragsteller des zweiten Bürgerbegehrens in Seega ebenfalls eine solche fehlerhafte, gleich geschriebene Zulassung.
Eine Glanzarbeit der VG Kyffhäuser!
Jetzt soll es die Kommunalaufsicht richten!
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Thüringer Landtag, 20.03.2009
20.3.2009 von admin.
Es war zu erwarten, dass die “Demokraten”, welche die ThürKO dahingehend geändert haben, dass man zur Unterschrift auf´s Amt fahren muß, mit der derzeitigen Regelung einverstanden sind.
Allerdings gibt es eine Diskrepanz bei der Angabe der Auslegungszeiten. Nach Auffassung der Landesregierung liegen die Listen zu folgenden Zeiten aus:
Mo, Mi, Do: 7:00 - 16:00 Uhr
Di: 7:00 - 18:00 Uhr
Fr. 7:00 - 11:15 Uhr
Zusätzlich Samstag, 04. April 2009 von 8:00 - 12:00 Uhr
Das ist insofern interessant, als dass in Bendeleben die Uhren offenbar anders gehen. Die uns von dort mitgeteilten Öffnungszeiten sehen bislang folgendermaßen aus:
Mo: 9-12 Uhr
Di: 9-12 und 14-18 Uhr
Do: 9-12 und 14-16 Uhr
Fr: 9-11 Uhr
Zusätzlich Samstag, 04. April 2009 von 8-12 Uhr.
Wir sehen hier massive Unterschiede und werden nun darauf drängen, dass die Unterschriften zu den von der Landesregierung angegeben Zeiten geleistet werden können.
Wenn die Zeitangaben der Landesregierung korrekt sind (und davon gehen wir jetzt mal aus), dann hat man uns in Bendeleben jede Woche insgesamt 25 Stunden und 15 min. die Eintragung verweigert. Das sind in einem Monat immerhin über 100 Stunden, zu denen sich vielleicht der ein oder andere hätte eintragen können. Selbst aus den Reihen unserer Bürgerinitiative hatten etliche noch nicht die Gelegenheit sich einzutragen, da die meisten Menschen zu den angegeben Öffnungszeiten arbeiten müssen.
Noch schlechter wären dann die Bürger aus Seega und Oberbösa dran. Dazu kann man eigentlich nur eine Empfehlung geben: Leute, welche solche Gesetze erlassen, einfach abwählen! Wir bedanken uns hier noch einmal ausdrücklich für die Arbeit, welche sich der Abgeordnete Frank Kuschel für uns gemacht hat.
Hier die Antwort der Landesregierung als Video.
Geschrieben in Landtag, VG Kyffhäuser, Steinthaleben | Keine Kommentare »
Angenehme Überraschung in Bendeleben
16.3.2009 von admin.
Angenehme Überraschung in Bendeleben. Wir haben das Genehmigungsschreiben falsch interpretiert. Die gesamte Genehmigung kostet 5,- Euro und die einzelnen Plakate müssen nicht genehmigt werden.
Geschrieben in VG Kyffhäuser, Behörden | Keine Kommentare »
Schmierentheater im Kyffhäuserkreis
12.3.2009 von admin.
In Seega kündigt sich ein schäbiges Schmierentheater an. Nachdem die dortige Bürgerinitiative, welche die Mehrheit der Einwohner hinter sich weiß, einen Antrag auf Bürgerbegehren eingereicht hatte, halluzinierte Bürgermeister Setzepfandt, der Gemeinderat sei jetzt nicht mehr dazu in der Lage einen Beschluss zu fassen, weil er durch den Antrag des Bürgerbegehrens blockiert sei.
Wir zitieren dazu aus § 17 der Thüringer Kommunalordnung:
(9) Der Bürgerentscheid entfällt, wenn der Gemeinderat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt.
Daraus ergibt sich, dass der Gemeinderat selbstverständlich in der Sache beschließen kann. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil, Herr Setzepfandt!
Drei Gemeinderatsmitglieder haben am 03.03.2009 einen Antrag auf Beschlussfassung zu diesem Thema eingereicht. Nach der Hauptsatzung von Seega müsste nun “unverzüglich” der Gemeinderat einberufen, und darüber entschieden werden.
Stattdessen und vermutlich mit Unterstützung ”von oben” wurde nun ein zweites Bürgerbegehren auf den Weg gebracht. Dieses möchte die gegenteilige Entscheidung, also die Bildung einer Einheitsgemeinde, herbeiführen. Ein solches Bürgerbegehren ist einfach nur als dümmlich zu bezeichen, könnten die Bürger doch bei der Abstimmung bei einem Bürgerentscheid auch mit “Nein” stimmen, und somit den Anschluss an Bad Frankenhausen ablehnen, und in logischer Konsequenz die Bildung einer Einheitsgemeinde herbeiführen.
Nun kommt aber der Knaller: Da man offenbar doch erkannt hat, dass ein Bürgerbegehren den Gemeinderat nicht in einer Entscheidung behindert, glaubt man an das alte Sprichwort “Doppelt gemoppelt hält besser” und argumentiert in gleicher Einfältigkeit, dass nun der Gemeinderat, bei Vorlage von zwei Anträgen auf Bürgerentscheid, in einer Entscheidung blockiert sei. Dazu noch einmal aus § 17 Thürko:
(9) Der Bürgerentscheid entfällt, wenn der Gemeinderat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt.
Auch hier derselbe Effekt. Der Gemeinderat ist nicht blockiert und kann entscheiden. Es gibt nur einen Unterschied: Nur eines der beiden Bürgerbegehren würde hinfällig werden. Nämlich jenes, welches mit dem Beschluss des Gemeinderates übereinstimmt. Das andere würde einfach weiterlaufen.
Aus den Reihen unserer Dressurelite kam nun die “glorreiche” Aufforderung, die beiden Bürgerinitiativen müssten sich nun zusammensetzen und eine gemeinsame Fragestellung formulieren. Da fragt man sich doch, ob diese Leute noch ganz sauber ticken.
Wie soll diese Fragestellung denn aussehen? Etwa so?:
“Möchten Sie, dass sich Seega Bad Frankenhausen und gleichzeitig der Einheitsgemeinde anschließt?”
Oder möchte man neben den einzig zulässigen Antwortmöglichkeiten “ja” und “nein” doch noch eine Dritte hinzufügen? “Jein”?
Man will mit allen Mitteln um eine Beschlussfassung des Gemeinderates herumkommen. Was auch immer die Akteure zu diesem irrationalen Verhalten veranlasst, wir gehen davon aus, dass es nichts Gutes ist.
Es bleibt nun abzuwarten, wie sich dieses Schmierenstück weiterentwickelt. Fest steht jedoch eines: Die Behörden arbeiten massiv gegen die Bürger, anstatt diese zu unterstützen. Bezahlt werden diese Leute jedoch von unseren Steuergeldern. Wenn man dann unsere Bundeskanzlerin sieht, wie sie den Chinesen erklären möchte wie Demokratie funktioniert, kommt man hier doch zu der Auffassung, dass sie zunächst einmal (am besten mit einem eisernen Besen) vor der eigenen Haustüre kehren sollte.
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Keine Antwort auf Antrag
11.3.2009 von admin.
Da wir bis heute keine Antwort auf unseren Antrag auf Plakatierung erhalten hatten, haben wir beim Ordnungsamt in Bendeleben angerufen. Verbunden wurden wir dann gleich mit Herrn Karnstedt. Der wusste von nichts. Zur Erinnerung: Der Antrag wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung Herrn Bürgermeister Nawrodt übergeben, welcher den Antrag gleich an Herrn Karnstedt weiterreichte. Herr Karnstedt schaut jetzt mal. Ausserdem merkte er noch an, dass er keinen Grund für eine Plakatierung sehe. Vorsichtshalber haben wir den Antrag noch einmal gefaxt. Noch ein kleiner Hinweis für Herrn Karnstedt: Sie müssen auch keinen Grund für eine Plakatierung sehen! Wir sehen diesen Grund, und das genügt. Machen Sie einfach Ihre Arbeit!
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Antrag auf Plakatierung
5.3.2009 von admin.
Zur Gemeinderatssitzung am 27.02.2009 haben wir einen schriftlichen Antrag auf Plakatierung gestellt. Mal schauen wann die Antwort kommt.
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Kleine Rechnung am Rande
27.2.2009 von admin.
Da der Ausgang der Bürgerbegehren in Seega und Oberbösa recht klar ausfallen dürfte, möchten wir an dieser Stelle eine kleine Rechnung aufmachen.
Seega hat 444 Einwohner, Oberbösa 413. Das sind zusammen 847 Einwohner. Wenn wir diese Zahl von den derzeit 4983 Einwohnern der VG abziehen, bleiben 4136 Einwohner übrig. Wenn nun noch Rottleben (670) und Steinthaleben (517) aussteigen, was auch nicht unwahrscheinlich ist, dann blieben ganze 2949 Einwohner übrig.
Somit wäre die kritische Grenze von 3000 Einwohnern, welche eine Einheitsgemeinde haben muß, unterschritten. Eine Einheitsgemeinde wäre damit obsolet.
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