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Archiv der Kategorie Strassenausbaubeiträge

Das Schuldenmärchen des Bürgermeisters

Der Gemeinde bleiben nach Veröffentlichung der Straßenausbaubeitragssatzung vier Jahre, um die Beiträge zu ziehen.

Ich unterbreitete den Vorschlag, innerhalb dieser Zeit die Verschuldung der Gemeinde durch eine entsprechende Ausgabenpolitik so weit zu verringern, dass diese auf das Ziehen der Beiträge verzichten könne. Der Gesetzgeber sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor.

Unser Bürgermeister sagte, dass dies nicht möglich sei. Erwähnte aber am gleichen Abend, dass er stolz darauf sei, die pro Kopf Verschuldung seit seinem Amtsantritt massiv verringert zu haben.

Das ist richtig. Es ist aber nur die halbe Wahrheit.

Schauen wir uns dazu die offiziellen Zahlen des Thüringer Landesamtes für Statistik an. Die Tabelle zeigt die pro Kopf Verschuldung Steinthalebens von 1995 - 2010.

Wir sehen hier, dass die Verschuldung tatsächlich ab 1999 verringert wurde. Wir sehen aber auch, dass mit der Entschuldung bereits 1998, also zur Zeit des Vorgängers von Herrn Nawrodt begonnen wurde. Ebenso sieht man, dass auch in der Zeit vor 1999 daran gearbeitet wurde, die Verschuldung zurückzufahren.

Am eindrucksvollsten ist jedoch der eingezeichnete schwarze Balken (er beginnt mit der Amtszeit des Bürgermeisters), welcher verdeutlicht, dass man heute eine Verschuldung von Null hätte, wenn man die einmal begonnene Entschuldung ab 1999 weiter fortgeführt hätte. Leider hat unser Bürgermeister im Jahre 2005 damit aufgehört und stattdessen die Schulden wieder erhöht. Ein so niedriger Schuldenstand  wie 2005 wurde danach nicht mehr erreicht.

Fazit: In der ersten Häfte seiner Amtszeit hat der Bürgermeister die Schulden verringert, in der zweiten erhöht!

2005: 522,- Euro/Kopf

2010: 632,- Euro/Kopf.

Wichtig zu erwähnen ist auch, dass der Schuldenrückgang 2000 noch auf die Beschlüsse des alten Gemeinderates zurückzuführen ist.

Man sieht aber, dass es durchaus möglich wäre, innerhalb von vier Jahren die Verschuldung gegen Null zurückzufahren. Es besteht also die Möglichkeit, um die Erhebung der Straßenausbaubeiträge herumzukommen, wenn denn der politische Wille da wäre.Unter dem jetzigen Bürgermeister bzw. Gemeinderat sehe ich dazu allerdings keine Chance.

Gemeinderatssitzung in Steinthaleben am 05.12.2011

Die zu wiederholende Gemeinderatssitzung findet nun am 05.12.2011 um 18:30 im Dorfgemeinschaftshaus statt.

Jeder Bürger, welcher sich dafür interessiert, wie ihm das Geld aus der Tasche gezogen werden soll, sollte an dieser Sitzung teilnehmen.

Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen

In einer wegen zu kurzer Ladezeit rechtswidrig zustandegekommenen Gemeinderatssitzung, wurde ohne Not eine Straßenausbaubeitragssatzung durchgepeitscht. Obwohl ein Gemeinderatsmitglied die zu kurze Ladungszeit rügte, wurde die Sitzung abgehalten. Auch Herr Busch von der Kommunalaufsicht fand es mit seinen mathematischen Methoden offenbar in Ordnung, dass die Einladungen erst am Montag, den 21.11.2011 verteilt wurden. In der Geschäftsordnung steht jedoch eindeutig, dass zwischen dem Tag der Einladung und dem Tag der Sitzung vier volle Kalendertage liegen müssen. Nun liegen zwischen Montag und Freitag allerdings nur drei Tage. Somit ist die Sitzung regelwidrig abgehalten worden. Unabhängig davon, bestand keine Not, eine Satzung zu beschließen. Der Gemeinderat hätte dazu noch bis Mitte nächsten Jahres Zeit gehabt. Das passt unserem Bürgermeister aber wohl nicht. Denn auch dieser hat mitbekommen, dass der Antrag auf das Volksbegehren zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge von der Landesregierung als zulässig bezeichnet wurde. Da die Bürger in einem Volksbegehren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge befürworten werden, würde unserem Bürgermeister eine Stange Geld zur Finanzierung seiner finanziellen Träume durch die Lappen gehen. Es sind immerhin weitere unsinnige Projekte geplant, die irgendwie bezahlt werden müssen.

Was hier zu beobachten ist, ist das Schmierentheater eines sich als demokratisch gebenden Bürgermeisters, der Politik zu Lasten der Bürger macht. Nun müssen die Rechnungen für die Schwachsinnsprojekte bezahlt werden. Genau so, wie es die KDA immer vorhergesagt hat. Nur wollte uns damals niemand glauben. Vor zwei Jahren noch wollte der Bürgermeister den Grundsteuer-Hebesatz senken. Was ist passiert? Das genaue Gegenteil. Und jetzt, da eine reelle Chance besteht, tatsächlich um die Erhebung der Straßenausbaubeiträge herumzukommen, peitscht er die Satzung schnell durch, damit man den Bürgern noch das Geld aus der Tasche ziehen kann.

Offener Brief des Gemeinderatsmitglieds Gary Grüneberg an den Bürgermeister und die Ratsmitglieder.

An den Bürgermeister und den Gemeinderat

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister und Gemeinderat,

ich möchte mich auf diesem Weg für die Gemeinderatssitzung am 25.11.2011 entschuldigen, da ich arbeiten muss. Leider kann man die Sitzungen nicht einplanen, da immer sehr kurzfristig eingeladen wird. Vielleicht könnte man das in Zukunft noch besser organisieren.

Ich möchte ihnen auf diesem Weg nochmal mitteilen, wie ich zu der Abstimmung beim Thema Straßenausbaubeitragssatzung stehe, da ich nicht teilnehmen kann. Ich habe in der letzten Arbeitsberatung schon deutlich gemacht, dass die Gemeinde jede Chance nutzen sollte, die Bürger nicht mit  solchen Straßenausbaubeiträgen zu belasten. Die in der Arbeitsberatung beschriebene Chance, dass ein Volksbegehren stattfindet und somit keine Straßenausbaubeiträge gezogen werden müssen, ist real. Es gibt bereits Gerichtsurteile, in denen beschrieben wird, dass es eine Verjährungsfrist von 4 Jahren gibt.

Es wurde auch davon gesprochen, dass die Satzung bei einem Gerichtsverfahren nicht durchzusetzen wäre. Damit möchte ich sagen, dass bei einer Klage gegen die Satzung oder gegen die Beiträge zu Ungunsten der Gemeinde entschieden werden könnte und somit Kosten entstehen würden.

In der Satzung ist nicht geregelt, welche Straßen Anliegerstraßen und welche Haupterschließungs- bzw. Hauptverkehrsstraßen sind. Das sollte geregelt und in der Satzung festgehalten werden, bevor diese beschlossen wird. Ein weiteres Problem besteht darin, das bisher noch keine Rechnungen für die Straßen vorliegen. Es sollten, erst die Grundlagen geregelt werden, bevor über eine solche Satzung abgestimmt wird. Ein weiterer Punkt, den ich nicht in Ordnung finde ist: dass die Satzung beschlossen werden soll und erst danach eine Einwohnerversammlung stattfindet. Der Weg sollte sein: Erst der Bürger dann das Papier. Auf vier Wochen sollte es nun nicht ankommen, es geht schließlich um viel Geld.

 

Mit freundlichen Grüßen:

 

Gary Grüneberg

 

Quelle: http://steinthaleben.blogspot.com/

 

Mein Kommentar dazu: In der Tat schaut es so aus, dass unser Bürgermeister aufgrund leerer Gemeindekasse die Beiträge noch vor einem eventuellen Erfolg des Volksbegehrens ziehen möchte. Wozu sonst diese plötzliche Eile? Ich möchte auch noch einmal deutlich darauf hinweisen, dass diese Situation jetzt nur so eingetreten ist, weil unser Bürgermeister das Dorf so enorm verschuldet hat. Hätte er sich unnötige Ausgaben wie Dorfplatz, Kippenbergweg und Feuerwehrhaus gespart, wären wir jetzt schuldenfrei. Auf das Ziehen der Beiträge hätte dann verzichtet werden können. Ebenso auf eine Erhöhung der Grundsteuern.

 

 

 

 

 

 

 

Erhöhung der Grundsteuern

Ist es Ihnen schon aufgefallen? Dumme Frage. Natürlich haben auch Sie bereits die Mitteilung über die rückwirkende Erhöhung der Grundsteuern erhalten. Es ist genau das eingetreten, was die KDA seinerzeit befürchtet hat. Noch vor zwei Jahren wollte unser Bürgermeister die Grundsteuern senken. Wir er das bei seinem verschwenderischen Führungsstil realisieren wollte, war allerdings unklar. Heute bekommen wir die Rechnung für den ganzen überflüssigen Unfug, für welchen wir das Geld zum Fenster hinausgeworfen haben. Da unser Dorf hoch verschuldet ist, sind wir nun gezwungen, alle Möglichkeiten zu nutzen, an das Geld der Bürger zu gelangen. Dazu gehört unter anderem die Erhöhung der Grundsteuern. Doch die nächste Sache ist schon in Arbeit. Es laufen die Vorbereitungen, auch die Straßenausbaubeiträge zu ziehen. Bedanken dürfen Sie sich dann bei unserem Bürgermeister und den Jasagern in Gemeinderat.

Infoblatt zum Bürgerbegehren

Heute wird in Steinthaleben das folgende Infoblatt verteilt:

Will unser Bürgermeister Straßenausbaubeiträge ziehen?

Die gestrige Antwort auf meine Frage, welche ich dem Bürgermeister gestellt hatte, fand ich etwas unbefriedigend. Ich hatte den Bürgermeister gefragt, ob er, wenn möglich, auf die Erhebung der Straßenausbaubeiträge verzichten möchte. Er antwortete, dass er als Privatmann sehr wohl ganz gerne darauf verzichten möchte. Als Bürgermeister könne er das nicht, weil es gesetzwidrig sei.

Ganz folgen können wir dieser Logik nicht, wurde doch gefragt, ob er verzichten würde, wenn dies möglich, also eben nicht gesetzwidrig ist.

Wir gehen davon aus, dass unser Bürgermeister die Linie von Herrn Karnstedt fahren wird, und die Gemeindekasse gerne um die rund 300.000 Euro “bereichern” würde. Vermutlich ist das Geld schon für allerlei Unsinn verplant.

So wurde beispielsweise auch schon kurz angerissen, dass man für den Dorfplatz gerne etwas über 200.000 Euro ausgeben würde. Der Eigenanteil läge wohl etwas über 100.000 Euro. Wir sind der Meinung, man sollte sich auch ernsthaft mit unseren Vorschlägen für eine kostengünstige Lösung befassen.

Paragraphenreiterei

Heute erhielt ich ein Fax (Seite 1, Seite 2) von Frau Neukamm (Kommunalaufsicht).  Es geht darin zum einen um die beantragte Beschlussfassung, und zum anderen um das neue beantragte Bürgerbegehren.

Frau Neukamm weist darauf hin, dass wir den Antrag nicht formgerecht gestellt hätten. Wir dürfen also davon ausgehen, dass unser Bürgermeister bei formgerechter Antragstellung eine Gemeinderatssitzung innerhalb von ca. 2 Wochen einberufen hätte, so wie in Oberbösa? Beim nächsten Mal werden wir ganz genau auf die Formulierung achten.  Wir würden uns natürlich auch freuen, wenn sich Frau Neukamm ganz genau an die Paragraphen halten würde. Wir nennen hier nur das Stichwort “Informationsfreiheitsgesetz”, dasselbe gilt auch für Bürgermeister Steinacker aus Oberbösa.

Was übrigens nicht stimmt, ist die Behauptung, der Bürgermeister hätte nach unserem Antrag diesen Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung genommen. Hier ist seine Antwort auf unseren Antrag.

Die Problematik, welche Frau Neukamm sieht (Beschlussfassung kann nicht stattfinden, weil es sich gegen das Bürgerbegehren richten würde), hat sich dadurch erledigt, dass ich das Bürgerbegehren zurückgezogen habe. Aber auch hier hätte klar sein müssen, dass dieser Beschlussfassung nichts im Wege gestanden hätte, weil wir eindeutig geschrieben hatten, dass ich den Antrag auf Bürgerbegehren bei entsprechender Beschlussfassung zurückziehen würde. So etwas hätte man auch Zug um Zug machen können.

Was den neuen Antrag auf Bürgerbegehren betrifft, so teilen wir die Auffassung von Frau Neukamm nicht. Gegebenenfalls lassen wir das juristisch prüfen und bei Bedarf die Fragstellung anders formulieren, wenn wir damit eine Möglichkeit finden unsere Selbständigkeit zu erhalten.

Eventuell erledigt sich die Sache ja komplett von selber, wenn der Gemeinderat den Beschluss auf Bildung einer Einheitsgemeinde zurückzieht, so unsere Selbständigkeit sichert, und wir dadurch die Möglichkeit haben an den Strassenausbaubeiträgen vorbeizukommen.

Zu den weiteren Ausführungen, die Rechtsaufsichtsbehörde könne den Bürgermeister nicht anweisen, stellt sich natürlich die Frage, wie man den §120 ThürKO sonst noch auslegen kann:

§ 120
Beanstandungspflicht

(1) Die Rechtsaufsichtsbehörde kann rechtswidrige Beschlüsse, Anordnungen und sonstige Maßnahmen der Gemeinde oder des Landkreises sowie Bürgerentscheide, die geltendes Recht verletzen, beanstanden und verlangen, dass sie aufgehoben werden. Kommen Gemeinden und Landkreise ihren gesetzlichen Pflichten und Aufgaben nicht nach, so kann die Rechtsaufsichtsbehörde anordnen, dass sie diese erfüllen.

Bisweilen hat es den Anschein, Gesetze seien ausschließlich und allein zum Schutz von Bürokraten gemacht worden, und nur diese dazu in der Lage, jene auch entsprechend zu interpretieren.

Strassenausbaubeiträge vermeidbar!

Natürlich wäre es uns lieber gewesen, wir hätten eine Mehrheit im Gemeinderat erreicht. Leider ist dem nun nicht so und wir müssen versuchen, die anderen Gemeinderatsmitglieder von der Sinnhaftigkeit unserer Anträge zu überzeugen.

Es geht hier wieder um das leidige Thema Gemeindegebietsreform. Dieses Mal allerdings in Verbindung mit der Erhebung der Strassenausbaubeiträge.

In einer Einheitsgemeinde würden diese mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für Strassenbaumassnahmen in anderen Dörfern, wie beispielsweise Seega, verbaut werden.

Bad Frankenhausens Bürgermeister Strecj hatte uns zwar gesagt, dass die Strassenausbaubeiträge wenigstens in unserer Rücklage bleiben würden, jedoch gehen wir davon aus, dass die Thaleber am liebsten gar nicht zahlen würden, wenn es sich vermeiden lässt.

Wenn irgend möglich, wollen wir verhindern, dass Beiträge von den Thalebern gezogen werden. Der ehemalige Bürgermeister Fischer sagte den Thalebern zu, dass keine Strassenausbaubeiträge gezogen werden würden.

Wir setzen uns dafür ein, dass Herr Fischer Recht behält.

Bitte lesen Sie selbst:

Mein Rundschreiben an die Gemeinderäte

Zeitungsausschnitt 1

Zeitungsausschnitt 2 

Beschluss des OVG Weimar – 4 EO 217/09

Zum Beschluss des OVG Weimar – 4 EO 217/09 - vom 29.06.2009 aus dem Bereich der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge.

Urteil des OVG Weimar – 4 KO 615/08

Zum Urteil des OVG Weimar – 4 KO 615/08 - vom 25.06.2009 aus dem Bereich des Strassenausbaubeitragsrechts

Termin im Innenministerium

Einige Vertreter der Bürgerinitiativen, darunter auch wir, hatten heute einen Besprechungstermin im Thüringer Innenministerium in Erfurt.

Es wurden etliche Themen besprochen. Für uns relevant war momentan vor allem die Frage, ob unser Gemeinderat die Möglichkeit hat, den gefassten Beschluss zur Gründung einer Einheitsgemeinde mit einem neuen Beschluss zurückzunehmen, wenn dieser im Interesse der Bürgerinitiative ist. Dies wurde bejaht.

Nicht möglich ist die Rücknahme des Antrages auf Einheitsgemeinde durch den VG Vorsitzenden. Dies müssten die Gemeinden jeweils in Eigenregie machen.

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