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ThürKO
Archiv der Kategorie Schriftverkehr
Antrag Einberufung Gemeinderat
2.9.2009 von admin.
Heute wurde Herrn Mulitze, als Stellvertreter unseres Bürgermeisters, unser Antrag auf Einberufung des Gemeinderates zugestellt. Da der “Hinderungsgrund” Bürgerentscheid nun weggefallen ist, kann der Gemeinderat über die Rücknahme des Antrages zur Bildung einer Einheitsgemeinde abstimmen.
Geschrieben in Gemeinderat, Bürgermeister, Schriftverkehr, Steinthaleben | 1 Kommentar »
VG Spezialkommunikation
25.8.2009 von admin.
So sieht der Schriftverkehr mit der VG aus, wenn man Einsicht in die Ausschreibungsunterlagen für den Kippenbergweg nehmen möchte.
Mein 1. Schreiben inkl. 1. Antwort
Mein 2. Schreiben inkl. 2. Antwort
Mein 3. Schreiben inkl. 3. Antwort • Zur Info: § 22 ThürKO • ThürIFG • IFG
Mein 4. Schreiben inkl. 4. Antwort
Geschrieben in VG Kyffhäuser, Schriftverkehr, Behörden, Steinthaleben | 1 Kommentar »
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Karnstedt
22.8.2009 von admin.
Wie angekündigt, hier die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Karnstedt.
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Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn BM Nawrodt
22.8.2009 von admin.
Wie angekündigt, hier die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Bürgermeister Nawrodt.
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Schreiben an Frau Neukamm
21.8.2009 von admin.
Antwort auf das Schreiben von Frau Neukamm vom 20.08.2009.
Geschrieben in Informationsfreiheit, Schriftverkehr, Behörden, Kommunalaufsicht | 1 Kommentar »
Paragraphenreiterei
18.8.2009 von admin.

Heute erhielt ich ein Fax (Seite 1, Seite 2) von Frau Neukamm (Kommunalaufsicht). Es geht darin zum einen um die beantragte Beschlussfassung, und zum anderen um das neue beantragte Bürgerbegehren.
Frau Neukamm weist darauf hin, dass wir den Antrag nicht formgerecht gestellt hätten. Wir dürfen also davon ausgehen, dass unser Bürgermeister bei formgerechter Antragstellung eine Gemeinderatssitzung innerhalb von ca. 2 Wochen einberufen hätte, so wie in Oberbösa? Beim nächsten Mal werden wir ganz genau auf die Formulierung achten. Wir würden uns natürlich auch freuen, wenn sich Frau Neukamm ganz genau an die Paragraphen halten würde. Wir nennen hier nur das Stichwort “Informationsfreiheitsgesetz”, dasselbe gilt auch für Bürgermeister Steinacker aus Oberbösa.
Was übrigens nicht stimmt, ist die Behauptung, der Bürgermeister hätte nach unserem Antrag diesen Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung genommen. Hier ist seine Antwort auf unseren Antrag.
Die Problematik, welche Frau Neukamm sieht (Beschlussfassung kann nicht stattfinden, weil es sich gegen das Bürgerbegehren richten würde), hat sich dadurch erledigt, dass ich das Bürgerbegehren zurückgezogen habe. Aber auch hier hätte klar sein müssen, dass dieser Beschlussfassung nichts im Wege gestanden hätte, weil wir eindeutig geschrieben hatten, dass ich den Antrag auf Bürgerbegehren bei entsprechender Beschlussfassung zurückziehen würde. So etwas hätte man auch Zug um Zug machen können.
Was den neuen Antrag auf Bürgerbegehren betrifft, so teilen wir die Auffassung von Frau Neukamm nicht. Gegebenenfalls lassen wir das juristisch prüfen und bei Bedarf die Fragstellung anders formulieren, wenn wir damit eine Möglichkeit finden unsere Selbständigkeit zu erhalten.
Eventuell erledigt sich die Sache ja komplett von selber, wenn der Gemeinderat den Beschluss auf Bildung einer Einheitsgemeinde zurückzieht, so unsere Selbständigkeit sichert, und wir dadurch die Möglichkeit haben an den Strassenausbaubeiträgen vorbeizukommen.
Zu den weiteren Ausführungen, die Rechtsaufsichtsbehörde könne den Bürgermeister nicht anweisen, stellt sich natürlich die Frage, wie man den §120 ThürKO sonst noch auslegen kann:
(1) Die Rechtsaufsichtsbehörde kann rechtswidrige Beschlüsse, Anordnungen und sonstige Maßnahmen der Gemeinde oder des Landkreises sowie Bürgerentscheide, die geltendes Recht verletzen, beanstanden und verlangen, dass sie aufgehoben werden. Kommen Gemeinden und Landkreise ihren gesetzlichen Pflichten und Aufgaben nicht nach, so kann die Rechtsaufsichtsbehörde anordnen, dass sie diese erfüllen.
Bisweilen hat es den Anschein, Gesetze seien ausschließlich und allein zum Schutz von Bürokraten gemacht worden, und nur diese dazu in der Lage, jene auch entsprechend zu interpretieren.
Geschrieben in Bürgermeister, Gemeinderat, Strassenausbaubeiträge, Schriftverkehr, Kommunalaufsicht, Behörden, Steinthaleben | 1 Kommentar »
Form der Einladung zur GR-Sitzung gerügt
17.8.2009 von admin.
Mit heutigem Datum habe ich die Form der Einladung zur Gemeinderatssitzung gerügt.
Geschrieben in Gemeinderat, Bürgermeister, Schriftverkehr, Steinthaleben | 1 Kommentar »
Anfrage an den Bürgermeister
13.8.2009 von admin.
Geschrieben in Gemeinderat, Bürgermeister, Schriftverkehr, Steinthaleben | Keine Kommentare »
Antrag auf Bürgerbegehren zurückgezogen, neuen Antrag gestellt
13.8.2009 von admin.
Mit heutigem Datum (13.08.2009) habe ich den Antrag auf Bürgerbegehren zurückgezogen. Hintergrund ist die Tatsache, dass wir von offizieller Seite über die Wahlmöglichkeiten getäuscht wurden. Uns wurde vorgegaukelt, es gäbe nur zwei Alternativen: Anschluss an eine größere Stadt oder Einheitsgemeinde.
Dass dies eine Fehlinformation war wissen wir jetzt.
Da für uns die echte Selbständigkeit in jedem Fall die bessere Variante darstellt, habe ich den Antrag zurückgezogen und bereits einen neuen Antrag gestellt.
Es bestand sogar die Gefahr, sich mit der Durchführung des Bürgerbegehrens strafbar zu machen.
§108a StGB sagt hierzu:
(Vierter Abschnitt: Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen)
Wählertäuschung
(1) Wer durch Täuschung bewirkt, daß jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(Hervorhebung durch mich)
Geschrieben in Bürgermeister, Schriftverkehr, Behörden, Steinthaleben | Keine Kommentare »
Anfragen an den Bürgermeister
12.8.2009 von admin.
Ich habe an den Bürgermeister einige Fragen gestellt:
Geschrieben in Bürgermeister, Informationsfreiheit, Schriftverkehr | Keine Kommentare »
Schreiben an die VG
11.8.2009 von admin.
Geschrieben in VG Kyffhäuser, Gemeinderat, Informationsfreiheit, Schriftverkehr, Behörden | 1 Kommentar »
Schreiben an die Kommunalaufsicht
11.8.2009 von admin.
Da am Freitag, dem 14.08.2009, aller Voraussicht nach doch keine Gemeinderatssitzung stattfinden wird, haben wir nun die Kommunalaufsicht angeschrieben, damit diese den Bürgermeister anweist, eine Sitzung zu terminieren.
Wir sind uns nicht ganz sicher, ob der Herr Bürgermeister das alles für ein lustiges Spielchen hält. In Oberbösa spielt man dieses “Spiel” anscheinend auch. Dort war für den 13.08.2009 eine Gemeinderatssitzung angedacht, auch dort liegen keine Einladungen vor.
Man versucht mit allen Mitteln, Beschlussfassungen zum Thema Einheitsgemeinde zu vermeiden. Bis jetzt ist dies den Bürgermeistern und dem VG Vorsitzenden auch gelungen.
Wir warten jetzt die Antwort von Frau Neukamm ab.
Infos zu “unverzüglich”:
§35 ThürKO Einberufung und Tagesordnung
(1) ………………..Der Gemeinderat ist unverzüglich einzuberufen, wenn ein Viertel der Gemeinderatsmitglieder es schriftlich unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt. …..
Kommentar zur ThürKO §35
Eine Begründung des Antrages auf Abhaltung der Sondersitzung ist nicht erforderlich, weil das Gesetz dies nicht verlangt; unberührt bleibt die Pflicht zur Begründung des Sachantrages , wenn die Geschäftsordnung eine solche verlangt.
Die Sondersitzung muss vom Bürgermeister unverzüglich einberufen werden. Ein fester Zeitraum kann einen solchen Gegenstand ordnungsgemäß vorbereiten muss (Absatz 4 Satz1), gegebenenfalls Informationen einholen muss usw. Der Bürgermeister ist aber verpflichtet, die sachlich gebotene Vorbereitung zügig durchzuführen und dann sogleich die Sitzung einzuberufen. Ist aus der Sicht der Gemeinderatsmitglieder erkennbar, dass der Bürgermeister die Einberufung der Sondersitzung sachwidrig hinauszögert, so kann die Rechtsaufsichtsbehörde angerufen werden, die den Bürgermeister zur Erfüllung seiner Verpflichtung anzuhalten hat, evtl. durch Einsatz ihrer aufsichtlichen Mittel ( bis hin zur Ersatzvornahme durch Einberufung der Sitzung und Behandlung des gestellten Antrages).
Der Bürgermeister kann die beantragte Sondersitzung auch zum Anlass einer „normalen“ Sitzung nehmen, d.h. in diese weitere Tagesordnungspunkte einbeziehen; die Sondersitzung muss sich also nicht auf den beantragten Beratungsgegenstand beschränken.
Das bürgerliche Gesetzbuch (BGB):
Unverzüglich
Handlung, die ohne schuldhaftes Zögern erfolgt ist.
Die in § 121 Absatz 1 Satz 1 des BGB vorgenommene Legaldefinition des Begriffes gilt für das gesamte deutsche Recht.
Sie ist im Zweifel auch dann gültig, wenn der Begriff in einem Vertrag ( z. B. Tarifvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen ) verwandt wird.
Entscheidend für die Unverzüglichkeit ist nicht die objektive, sondern die subjektive Zumutbarkeit des alsbaldigen Handelns.
Nicht erforderlich ist, dass die Handlung sofort vorgenommen wird.
Dem Handelnden steht eine angemessene Überlegungsfrist zu.
Soweit erforderlich, darf er auch den Rat eines Rechtskundigen einholen.
Praxis
Als Obergrenze für ein unverzügliches Handeln wird von den Gerichten in der Regel ein Zeitraum von zwei Wochen angesehen. Dies gilt vor allem – in Anlehnung an § 626 Abs. 2 BGB – bei der Anfechtung von Arbeitsverträgen.
Zur Erinnerung: Wir haben den Antrag am 13.07.2009 gestellt!
Geschrieben in Filz, Oberbösa, Termine, VG Kyffhäuser, Gemeinderat, Kommunalaufsicht, Behörden, Schriftverkehr, Steinthaleben | 1 Kommentar »
Keine Antworten
5.8.2009 von admin.
Ich hatte Frau Neukamm von der Kommunalaufsicht um die Beantwortung einiger Fragen gebeten:
Darauf erhielt ich folgende Antwort:
Warum solch einfache Fragen nicht einfach beantwortet werden, mag sich jeder selber beantworten. Man kann die Antwort natürlich auch dahingehend auslegen, dass Frau Neukamm den VG Vorsitzenden und die Bürgermeister nicht informiert hat. Vermutlich ist das nicht Ihre Aufgabe. Ich wollte ja nur wissen, ob Sie es getan hat.
Nach eigenem Bekunden sieht der Tätigkeitsbereich der Kommunalaufsicht wie folgt aus:
• Staatliche Aufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände (Rechtsaufsicht)
• Beratende, fördernde und unterstützende Tätigkeit auf den Gebieten Haushaltsrecht, Wirtschaftsrecht, Satzungswesen, Gemeinschaftsarbeit, Abgabenrecht, Kommunalwahlen
• Widerspruchsbehörde zu kommunalrechtlichen Bescheiden
• Genehmigungsbehörde gemäß kommunalrechtlichen Regelungen
( Fettschrift durch uns )
Die nun folgenden Schritte werden später veröffentlicht.
Geschrieben in Schriftverkehr, Behörden, Kommunalaufsicht, Steinthaleben | Keine Kommentare »
Wo ein Wille…
23.7.2009 von admin.
Geht doch! Also vormerken, am 07.08. oder am 14.08.2009 gibt es eine öffentliche Gemeinderatssitzung, bei welcher über unseren Antrag, Steinthaleben in der VG zu belassen und somit selbständig zu bleiben, abgestimmt wird.
Geschrieben in Bürgermeister, Schriftverkehr, Behörden, Steinthaleben | 1 Kommentar »
Ahnungslosigkeit in der Kommunalaufsicht?
22.7.2009 von admin.
Antwort von Frau Neukamm auf das Schreiben vom 16.07.2009:
Liebe Frau Neukamm. Erstens stimmt es nicht, was Sie schreiben, und zweitens ist die Rechtsgrundlage für mich ganz einfach. Sie nennt sich “Thüringer Informationsfreiheitsgesetz.”
Dieses ist angelehnt an das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, und darin steht unter § 7:
§ 7 Antrag und Verfahren
(1) Über den Antrag auf Informationszugang entscheidet die Behörde, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Im Fall des § 1 Abs. 1 Satz 3 ist der Antrag an die Behörde zu richten, die sich der natürlichen oder juristischen Person des Privatrechts zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient. Betrifft der Antrag Daten Dritter im Sinne von § 5 Abs. 1 und 2 oder § 6, muss er begründet werden. Bei gleichförmigen Anträgen von mehr als 50 Personen gelten die §§ 17 bis 19 des Verwaltungsverfahrensgesetzes entsprechend.
(2) Besteht ein Anspruch auf Informationszugang zum Teil, ist dem Antrag in dem Umfang stattzugeben, in dem der Informationszugang ohne Preisgabe der geheimhaltungsbedürftigen Informationen oder ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand möglich ist. Entsprechendes gilt, wenn sich der Antragsteller in den Fällen, in denen Belange Dritter berührt sind, mit einer Unkenntlichmachung der diesbezüglichen Informationen einverstanden erklärt.
(3) Auskünfte können mündlich, schriftlich oder elektronisch erteilt werden. Die Behörde ist nicht verpflichtet, die inhaltliche Richtigkeit der Information zu prüfen.
(4) Im Fall der Einsichtnahme in amtliche Informationen kann sich der Antragsteller Notizen machen oder Ablichtungen und Ausdrucke fertigen lassen. § 6 Satz 1 bleibt unberührt.
(5) Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen. Der Informationszugang soll innerhalb eines Monats erfolgen. § 8 bleibt unberührt.
(Fettschrift durch uns)
Nebenbei bemerkt sollte sich die VG mal § 11 durchlesen:
§ 11 Veröffentlichungspflichten
(1) Die Behörden sollen Verzeichnisse führen, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen.
(2) Organisations- und Aktenpläne ohne Angabe personenbezogener Daten sind nach Maßgabe dieses Gesetzes allgemein zugänglich zu machen.
(3) Die Behörden sollen die in den Absätzen 1 und 2 genannten Pläne und Verzeichnisse sowie weitere geeignete Informationen in elektronischer Form allgemein zugänglich machen.
Meine Antwort auf das Schreiben von Frau Neukamm.
Geschrieben in Informationsfreiheit, Schriftverkehr, Behörden, Kommunalaufsicht, Steinthaleben | 1 Kommentar »
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
16.7.2009 von admin.
Zu dem Brief des Bürgermeisters, eine Gemeinderatssitzung nicht einzuberufen, hier einmal die Geschäftsordnung des Gemeinderates:
Wie man unter Punkt 3 lesen kann, ist der Gemeinderat einzuberufen, wenn mindestens ein Viertel der Gemeinderatsmitglieder dies unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt.
Dort steht nicht, dass dies ein Antrag ist, welcher erst vom Bürgermeister genehmigt werden muß oder gar abgelehnt werden kann. Der Gemeinderat ist in diesem Fall einzuberufen! Punkt!
Da der Gemeinderat sich schon vor mehr als drei Monaten mit der Einheitsgemeinde beschäftigt hat, ist die Ablehnung der Einberufung in unseren Augen somit klar rechtswidrig.
Geschrieben in Gemeinderat, Bürgermeister, Schriftverkehr, Behörden, Steinthaleben | 1 Kommentar »
Hat man in der VG etwas zu verbergen?
16.7.2009 von admin.
Ich (Klaus Schlenstedt) hatte vor einigen Tagen die Kopien der Haushalte und Prüfberichte aus vergangenen Jahren beantragt. Hat man da etwas zu verbergen?
Und hier mein Schreiben an die Rechtsaufsichtsbehörde.
Geschrieben in Finanzen, Bürgermeister, Schriftverkehr, Behörden, Kommunalaufsicht, Steinthaleben | Keine Kommentare »
Antrag auf Einberufung einer Gemeinderatssitzung
16.7.2009 von admin.
Nachtrag von der VG (wenn es nicht so traurig wäre, könnte man darüber lachen)
Geschrieben in Gemeinderat, VG Kyffhäuser, Bürgermeister, Schriftverkehr, Behörden, Steinthaleben | Keine Kommentare »
Antrag auf Beschlussfassung eingereicht
13.7.2009 von admin.
Geschrieben in Gemeinderat, Bürgermeister, Schriftverkehr, Steinthaleben | 1 Kommentar »
”Butter bei die Fische!”
1.7.2009 von admin.
Heute erreichte mich (Klaus Schlenstedt) ein anonymer Brief. Da ich keine Möglichkeit habe dem Absender direkt zu antworten, werde ich dies hier tun.
Meine Antwort:
Obwohl ich mir ziemlich sicher bin, wer hinter diesem Schreiben steckt, verwende ich hier in der Anrede das neutrale “Anonymus”.
Zunächst einmal halte ich es für etwas befremdlich, sich quasi darüber zu beschweren, dass man mich nicht zu einem persönlichen Gespräch auf der Straße treffen würde, im selben Moment aber ein anonymes Schreiben aufsetzt, auf welches keine persönliche Antwort erfolgen kann. Auch kommt man nicht auf die Idee, einfach mal zum Telefonhörer zu greifen oder meine Klingeltaste zu drücken.
Sie schreiben, Sie möchten sich und Ihre Familie nicht von mir beleidigt wissen. Worauf begründen Sie diese Befürchtung? Nennen Sie mir bitte ein Beispiel, wo ich hier jemanden beleidigt habe. Mir ist schon klar, dass das Kritisieren hier schon als Beleidigung aufgefasst wird, jedoch ist Kritik nicht mit einer solchen gleichzusetzen. Wenn hier jemand das Recht für sich in Anspruch nehmen kann, beleidigt worden zu sein, so sind das die Leute der KDA und der “Offenen Liste SPD/Demokratische Bürger”, welche sich seit etwa einem halben Jahr einer unsäglichen Diffamierungskampagne ausgesetzt sehen.
Lieber Anonymus, Sie schreiben, dass Sie nach Ihrer Forschung zu dem Ergebnis gekommen seien, dass ich(sic!) und nicht etwa die KDA oder andere Leute, mit verdrehten Wahrheiten und Halbwissen um mich schlage. Nun lieber Anonymus, wäre es nach einem halben Jahr nicht endlich an der Zeit, einmal genau darzulegen, was denn die verdrehten Wahrheiten und das Halbwissen sein sollen? Wir warten doch schon sehnsüchtig darauf, endlich mal mit einem unserer Kritiker offen zu diskutieren, welcher uns Fehler bei unserer Recherche nachweisen kann. Wir sind schließlich auch nicht unfehlbar! Leider Fehlanzeige. Man beschränkt sich darauf, zu behaupten, wir würden Dinge schreiben, welche nicht stimmen. Ja nun, was stimmt denn dann?
Sie werfen weiterhin die Frage auf, warum ich denn hierher gezogen sei, wenn mir die Zustände hier nicht gefallen würden. Man muß natürlich sagen, dass man von aussen betrachtend nicht sofort erkennen kann, wie es hier um die Verwaltung usw, bestellt ist. So etwas kristallisiert sich mit der Zeit heraus. Ich bin Anfangs offen auf unseren Bürgermeister zugegangen und habe meine Dienste für die Erstellung einer Homepage angeboten. Ich habe bei Wikipedia die Seite über Steinthaleben in einen brauchbaren Zustand gebracht. Leider wurde ich seitens des Bürgermeisters vor den Kopf gestossen, obwohl ich sieben Mal wegen der Übertragung der Domain angefragt hatte.
Im Gegensatz zu Ihnen fühle ich mich vom Bürgermeister und dem VG-Chef in Sachen Einheitsgemeinde betrogen. Oder wie nennen Sie es, wenn man den Bürgern suggeriert, es gäbe außer der Einheitsgemeinde und dem Anschluß an Bad Frankenhausen keine Alternative mehr? Warum wurde verschwiegen, dass die VG weiter bestehen kann? Warum? Wie benennen Sie solch ein Vorgehen?
Mein lieber Anonymus, Sie schreiben zwar, Sie hätten alle unsere Infos gelesen, behaupten jedoch, ich würde nur “nölen” und ständig gegen Alles sein. Ich verweise hier auf unsere Flugblätter, die Antworten auf die Fragen der Bürger und die Vorstellung der Kandidaten zur Gemeinderatswahl. Und seien Sie sich gewiss, dass ich reichlich Vorschläge im Gemeinderat einbringen werde. Dabei geht es mir eben nicht darum, einfach nur irgendwelche Gelder zu verschieben. Das ist nämlich genau der Fehler, welcher zur Zeit gemacht wird. Ich habe schon einmal dargelegt, dass ich in einigen Bürgerinitiativen aktiv war, mit welchen wir Projekte ohne öffentliche Gelder realisiert haben. Tun Sie also nicht so, als sei gerade ich derjenige, welcher nur mit dem Verteilen von öffentlichen Geldern argumentieren würde. Genau anders herum wird ein Schuh daraus!
Ihr Hinweis darauf, dass es hier um das Gemeinwohl und nicht um persönliche Interessen einiger Gewerbetreibender geht, ist schlicht unredlich. Welchen Vorteil sollte ich wohl von dieser Aktion haben? Sagen Sie mir das bitte mal. Ich bin bereit, meine Zeit für das Gemeinwohl einzusetzen. Mir liegt dieses Dorf am Herzen, wie es hoffentlich auch Ihnen am Herzen liegt.
Da Sie noch einmal auf die Aktion von Herrn Borchardt zu sprechen kommen, möchte ich nur eine kurze Frage stellen. Wer hat wen angeprangert? Wissen Sie überhaupt was es bedeutet, jemanden anzuprangern? Und kennen Sie auch den Unterschied zu einer Berichterstattung dazu? SIE verdrehen hier die Tasachen, wenn Sie schreiben, dass man bei mir genauer hinsehen würde, wenn man Leute auf diese Art kritisiert. Noch einmal: Man hat mich zuerst angeprangert! Die “Wahlzeitung” selber war Wahlkampf. Und ein Bürgermeister muß sich in einem solchen auch seinen Gegnern und Kritikern stellen. Auch dann, wenn so etwas bis dato hier unüblich war! Und ganz im Gegensatz zu der Wahlzeitung war das Flugblatt des Bürgermeisters einfach nur ein übles Diffamierungsblättchen mit dem Warnhinweis, man solle “ein Zeichen gegen Rechts mit all seinen Auswüchsen setzen.” Geht es sonst noch?
Trotz aller Meinungsverschiedenheit zu all diesen Themen, möchte ich mich Ihrem letzten Absatz weitestgehend anschließen.
Ich möchte nur anmerken, dass es gewiss noch bessere Lösungsansätze für dieses Dorf gibt. Wir haben hier ein unglaubliches Potential, welches völlig ungenutzt bleibt. Es genügt eben nicht, immer nur nach Fördergeldern Ausschau zu halten, Arbeitsplatzsimulationen zu verteilen oder sich auf vergangenen Leistungen auszuruhen. In diesem Sinne versichere ich Ihnen, dass mir an diesem Dorf viel gelegen ist. Ich möchte etwas für die Thaleber tun, an der Zukunft mitarbeiten und Perspektiven für selbige schaffen.
Ich hoffe vor allem, dass es im Gemeinderat trotz aller Meinungsverschiedenheiten zu offenen Diskussionen ohne Denkverbote kommt, und auch Ideen der beiden Gemeinderatsmitglieder von “SPD/Demokratische Bürger” ehrlich zu Ende gedacht werden.
Mit freundlichem Gruß
Klaus Schlenstedt
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Aller guten Dinge sind drei
23.6.2009 von admin.
Nachdem man versucht hat, die KDA und auch die “Offene Liste, SPD/Demokratische Bürger” in die sog. “Rechte Ecke” zu stellen, ist nun auch noch der Volksinteressenbund Thüringen (VIBT) an der Reihe, für welchen Klaus Schlenstedt für den Kreistag kandidierte.
Da unsere Gegner inhaltlich bis zum heutigen Datum nicht ein Jota entgegenzusetzen hatten, bleibt ihnen schlussendlich nur die Diffamierung und Denunziation als “Waffe”.
In diesem aktuellen Fall hatte unser ehrenwertes Gemeinderatsmitglied Matthias Borchardt nichts Besseres zu tun, als wegen der Verwendung eines Produktbildes in der “VIBT-Wahlzeitung” des Herrn Schlenstedt, die Firma Nestle anzuschreiben. Aber lesen Sie selber.
An Heuchelei ist dieses Schreiben kaum zu überbieten. Uns würden einmal die “Fragen” der “besorgten Bürger” interessieren.
Fortsetzung folgt…
Geschrieben in Gemeinderat, VIBT, Nazi-Keule, Schriftverkehr, Steinthaleben | Keine Kommentare »
Wahlanfechtung
16.6.2009 von admin.
Wahlanfechtung
Der Kommunalaufsicht in Sondershausen wurde meine Wahlanfechtung zugestellt. Ich habe mich aufgrund des letzten Flugblattes des Bürgermeisters Nawrodt zu diesem Schritt entschlossen.
Anwälte arbeiten bekanntlich nicht umsonst. Die Wahlanfechtung kostet mich 489,45 Euro. Wer die Anfechtung ebenfalls für gerechtfertigt hält und diese unterstützen möchte, kann sich gerne an den Kosten beteiligen. Zahlungen sind direkt auf mein Paypal Konto möglich:
Auf Anfrage gibt es auch meine normale Bankverbindung.
Update: Vielen Dank für die ersten Spenden! Auch kleine Beträge sind willkommen
Hier die Wahlanfechtung als PDF-Datei.
Geschrieben in Bürgermeister, Gemeinderat, Schriftverkehr, Behörden, Kommunalaufsicht, Steinthaleben | 1 Kommentar »
Verspäteter Aprilscherz!
2.4.2009 von admin.
Für Herrn Karnstedt ist nicht nachvollziehbar, warum wir in Bendeleben zwei Plakate aufhängen möchten:
Herr Karnstedt, wir möchten Ihnen ganz kurz den Grund für diesen Antrag nennen. In Steinthaleben findet nämlich ein Bürgerbegehren statt. Da es der Gesetzgeber nun so vorgesehen hat, müssen wir Thaleber zur Ausübung unserer demokratischen Grundrechte nach Bendeleben pilgern. Verstehen Sie? Bendeleben! Da liegt es doch nahe, in Bendeleben noch einmal zwei Plakate zur Erinnerung aufzuhängen, finden wir.
Das Bedauern darüber, dass Sie uns keine positive Antwort erteilen können, nehmen wir Ihnen natürlich vollumfänglich ab.
Besonders mies an der Aktion: Als wir am 31.03.2009 in Bendeleben Herrn Karnstedt persönlich nach dem Stand der Genehmigung zur Plakatierung befragten, sagte er sinngemäß, “ist schon bearbeitet und in der Post”. Darauf hin haben wir die zwei Plakate angefertigt, da wir davon ausgingen, dass der Antrag genehmigt wurde. Wir sind der Meinung, dass Herr Karnstedt gleich hätte sagen können, dass der Antrag abgelehnt wurde. Das hätte uns immerhin eine gute Stunde Arbeit gespart.
Ein weiterer Beweis für die tolle Bürgernähe und demokratische Einstellung der VG. Dasselbe gilt für den überflüssigen “Laden” Kommunalaufsicht. Prost!
Geschrieben in VG Kyffhäuser, Schriftverkehr, Behörden, Kommunalaufsicht, Steinthaleben | 1 Kommentar »
Fax an VG
20.1.2009 von admin.
Da sich am Webauftritt der VG bisher nichts geändert hat, gehen wir davon aus, dass man dort von dieser Problematik noch keine Kenntnis erlangt hat. Wir haben der VG daher heute ein Fax geschickt.
Geschrieben in VG Kyffhäuser, Schriftverkehr | Keine Kommentare »
VG hat schnell geantwortet
17.1.2009 von admin.
Alle Achtung! Die VG hat schnell auf unseren “Antrag auf Bürgerbegehren” geantwortet.
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Antrag auf Bürgerbegehren eingereicht
14.1.2009 von admin.
Mit heutigem Datum haben wir bei der VG Kyffhäuser den Antrag auf Bürgerbegehren nach §17 ThürKO eingereicht. Da nicht ganz klar ist, was als Veröffentlichungstermin des Gemeinderatsbeschlusses zu betrachten ist, reichen wir diesen Antrag ein, noch bevor das nächste Amtsblatt erscheint. Lieber zu früh, als zu spät beantragt! Der Antrag ging der VG heute als Fax, eMail und Einschreiben/Rückschein zu.
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