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ThürKO
Archiv der Kategorie Oberbösa
Alter Wein in neuen Schläuchen: Kyffhäuserverwaltung strebt Bildung einer Landgemeinde an
28.10.2010 von admin.
Gefunden bei TA:
Aus der Verwaltungsgemeinschaft Kyffhäuser soll eine Landgemeinde werden. Ob ohne Seega und Oberbösa, das ist noch fraglich.
Kyffhäuserkreis. Die Mehrzahl der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Kyffhäuser strebt die Bildung einer Einheitsgemeinde an. Da regte sich Widerstand. Oberbösa will, so der Ratsbeschluss, zur VG Greußen. Der Seegaer Gemeinderat sprach sich mehrheitlich für den Zusammenschluss mit Bad Frankenhausen aus. Eine Bürgerinitiative brachte ein Bürgerbegehren auf den Weg. Die Bürger sollen entscheiden, ob der Beschluss aufgehoben werden soll oder nicht. Der Rat ließ das Bürgerbegehren nicht zu, obwohl alles seine Richtigkeit hat. Nun beschäftigt sich das Verwaltungsgericht in Weimar mit dem Fall. Ralf Busch von der Kommunalaufsicht des Kreises geht davon aus, dass der Rat den Beschluss über die Nichtzulassung aufheben muss, das Begehren zugelassen wird. Weiter…
Informationen zur Landgemeinde
Kommentar: Zur Sicherung der Pfründe will man die Bürger der Verwaltungsgemeinschaft nun erneut übers Ohr hauen. Aus der Einheitsgemeinde wird kurzerhand die Landgemeinde gemacht, und man startet das Spiel von vorne. Ginge es den Beteiligten tatsächlich um eine Verschlankung der Verwaltung, so wäre es nur konsequent, wenn sich die Gemeinden benachbarten Städten anschließen, oder sich diese als erfüllende Gemeinden nehmen würden. Der zwanghafte Versuch, einen Verwaltungsapparat auf Biegen und Brechen beizubehalten, zeigt nur, dass hier ausschließlich im Interesse der Verwaltung und nicht im Interesse der Bürger gehandelt wird. Bedauerlicherweise ist vielen Bürgern nicht klar, dass hier seine Steuergelder verschwendet werden. Für viele sind die Gelder, welche solche Verwaltungsstrukturen verschlingen, wie Manna, welches vom Himmel fällt. Dem ist mitnichten so. Das eingesparte Geld, welches durch eine sinnvolle Gemeindegebietsreform frei werden würde, ließe sich sicherlich sinnvoller einsetzen. Derzeit wird es in eine Art ABM im Verwaltungsgebäude in Bendeleben investiert.
Geschrieben in Rottleben, Bad Frankenhausen, Cui Bono?, Oberbösa, Badra, Behörden, VG Kyffhäuser, Seega, Steinthaleben | Keine Kommentare »
OBERBÖSA: Kritik von beiden Seiten
22.8.2009 von admin.
OBERBÖSA: Kritik von beiden Seiten
Geschrieben in Oberbösa, Presseberichte | 1 Kommentar »
Infoblatt Oberbösa
16.8.2009 von admin.
Werte Einwohner von Oberbösa,
wir möchten Ihnen heute aktuelle Informationen zu unserer Arbeit geben.
1. Bürgerbegehren – es wurden fast doppelt soviel Unterstützungsunterschriften in Bendeleben für den Bürgerentscheid zum Thema VG Greußen oder Einheitsgemeinde abgegeben als er-forderlich. Damit ist die nötige Anzahl von Unterstützungsunterschriften erreicht. Nach der Be-arbeitungsfrist findet dann der Bürgerentscheid statt. Danke für die Unterstützung!
2. Unsere Fraktion hatte bei der letzten Gemeinderatssitzung am 08.07.2009 eine Gemeinderats-sitzung für den 13.08.2009 beantragt. Der Antrag wurde dem amtierenden Bürgermeister Herrn J. Steinacker (CDU) übergeben, sowie schriftlich über die Verwaltungsgemeinschaft Kyffhäu-ser eingereicht. Dabei war auch der Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Herr Karnstedt (FDP) anwesend und hat diese Anträge zur Kenntnis genommen. Der Antrag wurde auch der Presse übergeben. Auf dieser Sitzung sollten z. B. folgende Themen zur Abstimmung gebracht werden:
• Beratung und Auswertung der vorliegenden Kostenangebote zu den geplanten Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpaketes II
• Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Erstellung des Abwasserbeseiti-gungskonzeptes (ABK)
• Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt der Gemeinde Oberbösa zur VG Greußen
Leider wurde unser Antrag von dem amtierenden Bürgermeister und der Verwaltungsgemein-schaft Kyffhäuser ignoriert. Dieser Vorgang ist ein schwerer Verstoß gegen geltendes Recht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 Thüringer Kommunalordnung).
Wir werden gegen Herrn Steinacker eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen und uns wei-tere rechtliche Schritte vorbehalten.
Das Fehlverhalten und die Verzögerung des Bürgermeisters haben folgende Auswirkungen auf die Gemeindevorhaben:
• Mittel des Konjunkturpaketes für Straßensanierung Oberdorf / Eisfeld verfallen!
• Mittel des Konjunkturpaketes für Dachsanierung Kindergarten verfallen!
• Es konnten keine weiteren wichtigen Maßnahmen diskutiert und beschlossen werden au-ßerhalb der bereits beantragten Maßnahmen z. B. Gehwegsanierung, Neubestuhlung Kul-turraum, Ofenreparatur Kulturraum und Saal, usw.
• Der Beschluss zum Beitritt Oberbösa zur VG Greußen konnte nicht erfolgen!
• Beratungen über das Abwasserbeseitigungskonzept fanden nicht statt!
Geschrieben in Oberbösa, Informationen, VG Kyffhäuser, Gemeinderat, Bürgermeister, Behörden | 1 Kommentar »
Keine Gemeinderatssitzung in Oberbösa
12.8.2009 von admin.
Die durch drei Gemeinderatsmitglieder beantragte Gemeinderatssitzung für den 13. August findet nicht statt. Der Antrag an den Bürgermeister über die VG wurde durch den Bürgermeister nicht bearbeitet. Eine Einladung dazu hätte spätestens am Sonntag den 9. August zugehen müssen.
Geschrieben in Informationen, Oberbösa, Bürgermeister | Keine Kommentare »
Schreiben an die Kommunalaufsicht
11.8.2009 von admin.
Da am Freitag, dem 14.08.2009, aller Voraussicht nach doch keine Gemeinderatssitzung stattfinden wird, haben wir nun die Kommunalaufsicht angeschrieben, damit diese den Bürgermeister anweist, eine Sitzung zu terminieren.
Wir sind uns nicht ganz sicher, ob der Herr Bürgermeister das alles für ein lustiges Spielchen hält. In Oberbösa spielt man dieses “Spiel” anscheinend auch. Dort war für den 13.08.2009 eine Gemeinderatssitzung angedacht, auch dort liegen keine Einladungen vor.
Man versucht mit allen Mitteln, Beschlussfassungen zum Thema Einheitsgemeinde zu vermeiden. Bis jetzt ist dies den Bürgermeistern und dem VG Vorsitzenden auch gelungen.
Wir warten jetzt die Antwort von Frau Neukamm ab.
Infos zu “unverzüglich”:
§35 ThürKO Einberufung und Tagesordnung
(1) ………………..Der Gemeinderat ist unverzüglich einzuberufen, wenn ein Viertel der Gemeinderatsmitglieder es schriftlich unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt. …..
Kommentar zur ThürKO §35
Eine Begründung des Antrages auf Abhaltung der Sondersitzung ist nicht erforderlich, weil das Gesetz dies nicht verlangt; unberührt bleibt die Pflicht zur Begründung des Sachantrages , wenn die Geschäftsordnung eine solche verlangt.
Die Sondersitzung muss vom Bürgermeister unverzüglich einberufen werden. Ein fester Zeitraum kann einen solchen Gegenstand ordnungsgemäß vorbereiten muss (Absatz 4 Satz1), gegebenenfalls Informationen einholen muss usw. Der Bürgermeister ist aber verpflichtet, die sachlich gebotene Vorbereitung zügig durchzuführen und dann sogleich die Sitzung einzuberufen. Ist aus der Sicht der Gemeinderatsmitglieder erkennbar, dass der Bürgermeister die Einberufung der Sondersitzung sachwidrig hinauszögert, so kann die Rechtsaufsichtsbehörde angerufen werden, die den Bürgermeister zur Erfüllung seiner Verpflichtung anzuhalten hat, evtl. durch Einsatz ihrer aufsichtlichen Mittel ( bis hin zur Ersatzvornahme durch Einberufung der Sitzung und Behandlung des gestellten Antrages).
Der Bürgermeister kann die beantragte Sondersitzung auch zum Anlass einer „normalen“ Sitzung nehmen, d.h. in diese weitere Tagesordnungspunkte einbeziehen; die Sondersitzung muss sich also nicht auf den beantragten Beratungsgegenstand beschränken.
Das bürgerliche Gesetzbuch (BGB):
Unverzüglich
Handlung, die ohne schuldhaftes Zögern erfolgt ist.
Die in § 121 Absatz 1 Satz 1 des BGB vorgenommene Legaldefinition des Begriffes gilt für das gesamte deutsche Recht.
Sie ist im Zweifel auch dann gültig, wenn der Begriff in einem Vertrag ( z. B. Tarifvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen ) verwandt wird.
Entscheidend für die Unverzüglichkeit ist nicht die objektive, sondern die subjektive Zumutbarkeit des alsbaldigen Handelns.
Nicht erforderlich ist, dass die Handlung sofort vorgenommen wird.
Dem Handelnden steht eine angemessene Überlegungsfrist zu.
Soweit erforderlich, darf er auch den Rat eines Rechtskundigen einholen.
Praxis
Als Obergrenze für ein unverzügliches Handeln wird von den Gerichten in der Regel ein Zeitraum von zwei Wochen angesehen. Dies gilt vor allem – in Anlehnung an § 626 Abs. 2 BGB – bei der Anfechtung von Arbeitsverträgen.
Zur Erinnerung: Wir haben den Antrag am 13.07.2009 gestellt!
Geschrieben in Filz, Oberbösa, Termine, VG Kyffhäuser, Gemeinderat, Kommunalaufsicht, Behörden, Schriftverkehr, Steinthaleben | 1 Kommentar »
Oberbösa: Unterschriftensammlung bis 10. August
7.8.2009 von admin.
Oberbösa Unterschriftensammlung bis 10. August
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Oberbösa: Konstituierende Sitzung des Gemeinderates
9.7.2009 von admin.
Thüringer Allgemeine vom 09.07.2009
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Antrag zur Gründung der Einheitsgemeinde eingereicht
29.4.2009 von admin.
Thüringer Allgemeine vom 29.04.2009
Geschrieben in Badra, Oberbösa, Rottleben, Seega, VG Kyffhäuser, Presseberichte, Bürgermeister, Steinthaleben | 1 Kommentar »
Kleine Anfrage des Abgeordneten Kuschel
21.4.2009 von admin.
Kleine Anfrage des Abgeordneten Kuschel zu den Bürgerbegehren in Seega und Oberbösa.
Geschrieben in Oberbösa, Seega, VG Kyffhäuser, Informationsfreiheit, Behörden | 1 Kommentar »
Oberbösa hat Antrag auf Bürgerbegehren gestellt
2.3.2009 von admin.
Oberbösa hat nun auch den Antrag auf Bürgerbegehren gestellt
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Oberbösa: Infoblatt
19.2.2009 von admin.
An dieser Stelle möchten wir noch das Infoblatt aus Öberbösa nachreichen, welches dort vor kurzem verteilt wurde.
Teil 2
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OBERBÖSA: Gemeinderat votiert für Einheitsgemeinde
10.1.2009 von admin.
Thüringer Allgemeine vom 10.01.2009
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Oberbösa: Willen der Bürger einfach ignoriert
10.1.2009 von admin.
Thüringer Allgemeine vom 10.01.2009
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Oberbösa: Bürgerwillen ignoriert
10.1.2009 von admin.
Thüringer Allgemeine vom 10.01.2009
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Skandal in Oberbösa!
8.1.2009 von admin.
Der Gemeinderat von Oberbösa ignoriert den Bürgerwillen und entscheidet sich gegen den Anschluß an die Verwaltungsgemeinschaft Greußen. Der Gemeinderat begründete dies unter anderem damit, dass ja “nur” 50% der Wahlberechtigten abgestimmt hätten.
Ob der Gemeinderat schon mal etwas von einer repräsentativen Umfrage gehört hat?
Zur Information:
Wahlbeteiligung bei der Europawahl 2004: 43 %
Wahlbeteiligung bei der Landtagswahl in Thüringen 2004: 56,9 %
Und selbst bei der Kommunalwahl 2004, gingen “nur” 73,2 % der Oberbösaer Wähler an die Urne.
Schließt der Gemeinderat von Oberbösa daraus, dass alle diese Wahlen ungültig oder nicht aussagekräftig sind, weil nicht 100 % der Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben haben? Dem Gemeinderat sei ins Stammbuch geschrieben, dass diese Zeiten seit etwa 20 Jahren vorbei sind!
Nach uns vorliegenden Informationen wird nun auch in Oberbösa ein Bürgerentscheid angestrebt.
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OBERBÖSA: Spannung vor Ratssitzung
5.1.2009 von admin.
Thüringer Allgemeine vom 05.01.2009
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Oberbösa: Befragung mit Votum für Greußen
5.1.2009 von admin.
Thüringer Allgemeine vom 05.01.2009
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Bürgerbefragung in Oberbösa
4.1.2009 von admin.
Bei einer Bürgerbefragung plädierten 73,11 % der Wahlberechtigten in geheimer Wahl für einen Anschluss an die Verwaltungsgemeinschaft Greußen.
Nur 24,86 % der Wähler stimmten für die Einheitsgemeinde.
Fazit: Ein niederschmetterndes Ergebnis für die Befürworter der Einheitsgemeinde! Es bleibt zu hoffen, dass der Gemeinderat von Oberbösa dem Votum der Bürger folgt.

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OBERBÖSA: Widerstand gegen Einheitsgemeinde
27.11.2008 von admin.
Thüringer Allgemeine vom 27.11.2008
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