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- 7.12.2011: Das Schuldenmärchen des Bürgermeisters
- 30.11.2011: Gemeinderatssitzung in Steinthaleben am 05.12.2011
- 29.11.2011: Gemeinderatssitzung in Steinthaleben muß wiederholt werden.
- 26.11.2011: Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen
- 23.11.2011: Offener Brief des Gemeinderatsmitglieds Gary Grüneberg an den Bürgermeister und die Ratsmitglieder.
- 18.11.2011: Erhöhung der Grundsteuern
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ThürKO
Archiv der Kategorie Gemeinderat
Das Schuldenmärchen des Bürgermeisters
7.12.2011 von admin.
Der Gemeinde bleiben nach Veröffentlichung der Straßenausbaubeitragssatzung vier Jahre, um die Beiträge zu ziehen.
Ich unterbreitete den Vorschlag, innerhalb dieser Zeit die Verschuldung der Gemeinde durch eine entsprechende Ausgabenpolitik so weit zu verringern, dass diese auf das Ziehen der Beiträge verzichten könne. Der Gesetzgeber sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor.
Unser Bürgermeister sagte, dass dies nicht möglich sei. Erwähnte aber am gleichen Abend, dass er stolz darauf sei, die pro Kopf Verschuldung seit seinem Amtsantritt massiv verringert zu haben.
Das ist richtig. Es ist aber nur die halbe Wahrheit.
Schauen wir uns dazu die offiziellen Zahlen des Thüringer Landesamtes für Statistik an. Die Tabelle zeigt die pro Kopf Verschuldung Steinthalebens von 1995 - 2010.

Wir sehen hier, dass die Verschuldung tatsächlich ab 1999 verringert wurde. Wir sehen aber auch, dass mit der Entschuldung bereits 1998, also zur Zeit des Vorgängers von Herrn Nawrodt begonnen wurde. Ebenso sieht man, dass auch in der Zeit vor 1999 daran gearbeitet wurde, die Verschuldung zurückzufahren.
Am eindrucksvollsten ist jedoch der eingezeichnete schwarze Balken (er beginnt mit der Amtszeit des Bürgermeisters), welcher verdeutlicht, dass man heute eine Verschuldung von Null hätte, wenn man die einmal begonnene Entschuldung ab 1999 weiter fortgeführt hätte. Leider hat unser Bürgermeister im Jahre 2005 damit aufgehört und stattdessen die Schulden wieder erhöht. Ein so niedriger Schuldenstand wie 2005 wurde danach nicht mehr erreicht.
Fazit: In der ersten Häfte seiner Amtszeit hat der Bürgermeister die Schulden verringert, in der zweiten erhöht!
2005: 522,- Euro/Kopf
2010: 632,- Euro/Kopf.
Wichtig zu erwähnen ist auch, dass der Schuldenrückgang 2000 noch auf die Beschlüsse des alten Gemeinderates zurückzuführen ist.
Man sieht aber, dass es durchaus möglich wäre, innerhalb von vier Jahren die Verschuldung gegen Null zurückzufahren. Es besteht also die Möglichkeit, um die Erhebung der Straßenausbaubeiträge herumzukommen, wenn denn der politische Wille da wäre.Unter dem jetzigen Bürgermeister bzw. Gemeinderat sehe ich dazu allerdings keine Chance.
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Gemeinderatssitzung in Steinthaleben am 05.12.2011
30.11.2011 von admin.
Die zu wiederholende Gemeinderatssitzung findet nun am 05.12.2011 um 18:30 im Dorfgemeinschaftshaus statt.
Jeder Bürger, welcher sich dafür interessiert, wie ihm das Geld aus der Tasche gezogen werden soll, sollte an dieser Sitzung teilnehmen.
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Gemeinderatssitzung in Steinthaleben muß wiederholt werden.
29.11.2011 von admin.
Die Gemeinderatssitzung in Steinthaleben vom 25.11.2011 muß wiederholt werden. Grund ist die nicht eingehaltene Ladungsfrist für die Gemeinderatsmitglieder. Nach einem Besuch bei der Kommunalaufsicht, heute am 29.11.2011, bestätigte der stellvertretende Leiter der Amtsstelle, Herr Busch, dass die Sitzung wiederholt werden müsse. Wir hoffen für die Zukunft, dass sich unser Bürgermeister an die gesetzlichen Fristen hält, und auch die Mitglieder der Opposition rechtzeitig zu den Sitzungen einlädt.
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Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen
26.11.2011 von admin.
In einer wegen zu kurzer Ladezeit rechtswidrig zustandegekommenen Gemeinderatssitzung, wurde ohne Not eine Straßenausbaubeitragssatzung durchgepeitscht. Obwohl ein Gemeinderatsmitglied die zu kurze Ladungszeit rügte, wurde die Sitzung abgehalten. Auch Herr Busch von der Kommunalaufsicht fand es mit seinen mathematischen Methoden offenbar in Ordnung, dass die Einladungen erst am Montag, den 21.11.2011 verteilt wurden. In der Geschäftsordnung steht jedoch eindeutig, dass zwischen dem Tag der Einladung und dem Tag der Sitzung vier volle Kalendertage liegen müssen. Nun liegen zwischen Montag und Freitag allerdings nur drei Tage. Somit ist die Sitzung regelwidrig abgehalten worden. Unabhängig davon, bestand keine Not, eine Satzung zu beschließen. Der Gemeinderat hätte dazu noch bis Mitte nächsten Jahres Zeit gehabt. Das passt unserem Bürgermeister aber wohl nicht. Denn auch dieser hat mitbekommen, dass der Antrag auf das Volksbegehren zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge von der Landesregierung als zulässig bezeichnet wurde. Da die Bürger in einem Volksbegehren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge befürworten werden, würde unserem Bürgermeister eine Stange Geld zur Finanzierung seiner finanziellen Träume durch die Lappen gehen. Es sind immerhin weitere unsinnige Projekte geplant, die irgendwie bezahlt werden müssen.
Was hier zu beobachten ist, ist das Schmierentheater eines sich als demokratisch gebenden Bürgermeisters, der Politik zu Lasten der Bürger macht. Nun müssen die Rechnungen für die Schwachsinnsprojekte bezahlt werden. Genau so, wie es die KDA immer vorhergesagt hat. Nur wollte uns damals niemand glauben. Vor zwei Jahren noch wollte der Bürgermeister den Grundsteuer-Hebesatz senken. Was ist passiert? Das genaue Gegenteil. Und jetzt, da eine reelle Chance besteht, tatsächlich um die Erhebung der Straßenausbaubeiträge herumzukommen, peitscht er die Satzung schnell durch, damit man den Bürgern noch das Geld aus der Tasche ziehen kann.
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Offener Brief des Gemeinderatsmitglieds Gary Grüneberg an den Bürgermeister und die Ratsmitglieder.
23.11.2011 von admin.
An den Bürgermeister und den Gemeinderat
Sehr geehrter Herr Bürgermeister und Gemeinderat,
ich möchte mich auf diesem Weg für die Gemeinderatssitzung am 25.11.2011 entschuldigen, da ich arbeiten muss. Leider kann man die Sitzungen nicht einplanen, da immer sehr kurzfristig eingeladen wird. Vielleicht könnte man das in Zukunft noch besser organisieren.
Ich möchte ihnen auf diesem Weg nochmal mitteilen, wie ich zu der Abstimmung beim Thema Straßenausbaubeitragssatzung stehe, da ich nicht teilnehmen kann. Ich habe in der letzten Arbeitsberatung schon deutlich gemacht, dass die Gemeinde jede Chance nutzen sollte, die Bürger nicht mit solchen Straßenausbaubeiträgen zu belasten. Die in der Arbeitsberatung beschriebene Chance, dass ein Volksbegehren stattfindet und somit keine Straßenausbaubeiträge gezogen werden müssen, ist real. Es gibt bereits Gerichtsurteile, in denen beschrieben wird, dass es eine Verjährungsfrist von 4 Jahren gibt.
Es wurde auch davon gesprochen, dass die Satzung bei einem Gerichtsverfahren nicht durchzusetzen wäre. Damit möchte ich sagen, dass bei einer Klage gegen die Satzung oder gegen die Beiträge zu Ungunsten der Gemeinde entschieden werden könnte und somit Kosten entstehen würden.
In der Satzung ist nicht geregelt, welche Straßen Anliegerstraßen und welche Haupterschließungs- bzw. Hauptverkehrsstraßen sind. Das sollte geregelt und in der Satzung festgehalten werden, bevor diese beschlossen wird. Ein weiteres Problem besteht darin, das bisher noch keine Rechnungen für die Straßen vorliegen. Es sollten, erst die Grundlagen geregelt werden, bevor über eine solche Satzung abgestimmt wird. Ein weiterer Punkt, den ich nicht in Ordnung finde ist: dass die Satzung beschlossen werden soll und erst danach eine Einwohnerversammlung stattfindet. Der Weg sollte sein: Erst der Bürger dann das Papier. Auf vier Wochen sollte es nun nicht ankommen, es geht schließlich um viel Geld.
Mit freundlichen Grüßen:
Gary Grüneberg
Quelle: http://steinthaleben.blogspot.com/
Mein Kommentar dazu: In der Tat schaut es so aus, dass unser Bürgermeister aufgrund leerer Gemeindekasse die Beiträge noch vor einem eventuellen Erfolg des Volksbegehrens ziehen möchte. Wozu sonst diese plötzliche Eile? Ich möchte auch noch einmal deutlich darauf hinweisen, dass diese Situation jetzt nur so eingetreten ist, weil unser Bürgermeister das Dorf so enorm verschuldet hat. Hätte er sich unnötige Ausgaben wie Dorfplatz, Kippenbergweg und Feuerwehrhaus gespart, wären wir jetzt schuldenfrei. Auf das Ziehen der Beiträge hätte dann verzichtet werden können. Ebenso auf eine Erhöhung der Grundsteuern.
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Erhöhung der Grundsteuern
18.11.2011 von admin.
Ist es Ihnen schon aufgefallen? Dumme Frage. Natürlich haben auch Sie bereits die Mitteilung über die rückwirkende Erhöhung der Grundsteuern erhalten. Es ist genau das eingetreten, was die KDA seinerzeit befürchtet hat. Noch vor zwei Jahren wollte unser Bürgermeister die Grundsteuern senken. Wir er das bei seinem verschwenderischen Führungsstil realisieren wollte, war allerdings unklar. Heute bekommen wir die Rechnung für den ganzen überflüssigen Unfug, für welchen wir das Geld zum Fenster hinausgeworfen haben. Da unser Dorf hoch verschuldet ist, sind wir nun gezwungen, alle Möglichkeiten zu nutzen, an das Geld der Bürger zu gelangen. Dazu gehört unter anderem die Erhöhung der Grundsteuern. Doch die nächste Sache ist schon in Arbeit. Es laufen die Vorbereitungen, auch die Straßenausbaubeiträge zu ziehen. Bedanken dürfen Sie sich dann bei unserem Bürgermeister und den Jasagern in Gemeinderat.
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Irrsinn aus dem Minzbonbon: Neosozialistischer Landschaftskubismus
5.9.2010 von admin.
Die Umbauarbeiten an dem “Dorfplatz” sind in vollem Gange. Wie befürchtet, entsteht dort gerade für rund eine Viertelmillion Euro ein seelen- und geschmackloses Etwas. Wo bitte, soll auf diesem “Plätzchen” noch eine Kirmes stattfinden? Die geraden Linien und rechten Winkel erinnern an sozialistischen Wohnungsbau aus den Zeiten der Deutschen Bauakademie. Wir werden den “Fortschritt” weiter beobachten.

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Kippenbergweg: Wo ist der Schlammfang?
11.7.2010 von admin.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
mit Druck wurde von Ihnen das Bauvorhaben “Kippenbergweg” durch den Gemeinderat gepeitscht. Die Sinnhaftigkeit dieses umstrittenen Projektes ist den meisten Bürgern bis heute unklar.
Der Weg wurde mit Schlammfang (Kosten ca. 20.000 Euro) projektiert (und nur unter dieser Auflage genehmigt).
Ein Schlammfang wurde aber nicht gebaut. Bezahlt wurde aber die komplette Rechnung.
Daher die Frage: Wo ist der Schlammfang? Cui bono?

Kippenbergweg, und die Stelle, an welcher der Schlammfang gebaut werden sollte.
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Wenn die Hitze aufs Hirn schlägt…
11.7.2010 von admin.
Wir erinnern uns: Anfang 2009 wurde dem Gemeinderat mitgeteilt, dass es einen Kaufinteressenten für das alte Bürgermeisteramt gebe. Antwort: Kein Interesse, das Gebäude wird abgerissen. Kosten für die Gemeinde: Rund 10.000 Euro.
Auf Nachfrage, ob in den Abrisskosten auch die Sicherungsmaßnahmen für die Mauer zur Kirche enthalten seien, wurde dies bejaht.
Nun die aktuelle Nachricht aus dem Gemeinderat: Die Mauer wird für 27.000 Euro saniert!
Solche Beschlüsse sind einfach nur noch als geistesgestört zu bezeichnen. Für 27.000 Euro ließe sich vermutlich eine komplett neue Mauer hochziehen.
Egal. Wir haben es ja.
Frage an den Bürgermeister: Warum werden jetzt 27.000 Euro für die Sanierung der Mauer fällig, wo dies doch seinerzeit angeblich in den Abrisskosten enthalten war? Cui bono?

Bürgermeisteramt kurz vor dem Abriss

Die für 27.000 Euro zu sanierende Mauer.
Hier noch einmal unser Vorschlag für den Dorfplatz und die Mauer.
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Antrag Einberufung Gemeinderat
2.9.2009 von admin.
Heute wurde Herrn Mulitze, als Stellvertreter unseres Bürgermeisters, unser Antrag auf Einberufung des Gemeinderates zugestellt. Da der “Hinderungsgrund” Bürgerentscheid nun weggefallen ist, kann der Gemeinderat über die Rücknahme des Antrages zur Bildung einer Einheitsgemeinde abstimmen.
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Nachtrag Kippenbergweg
1.9.2009 von admin.
Wo sind eigentlich die versprochenen Bäume? Kommen die noch?
Update: Laut Herrn Bürgermeister werden im Herbst ein Baum und mehrere Sträucher gepflanzt.
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Ergebnis Bürgerentscheid
30.8.2009 von admin.
Das Ergebnis des Bürgerentscheides sollte keine Überraschung sein. Nach unserer Aufforderung, bitte mit “nein” zu stimmen, verwundert es uns jedoch etwas, dass immerhin noch 30 Ja-Stimmen zusammengekommen sind. Ungültig waren 23 Stimmzettel und mit “nein” haben 236 Bürger gestimmt. Das Quorum ist somit nicht erreicht und das Bürgerbegehren hat damit sein Ziel verfehlt.
Letzlich ist es das Ergebnis, welches wir erhofft hatten. Ist somit doch der Weg frei, um die Frage zur Rücknahme des Entscheides zur Einheitsgemeinde noch einmal in den Gemeinderat einzubringen.
Sollte dies keinen Erfolg haben, werden wir ein neues Bürgerbegehren beantragen.
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Kippenbergweg abgenommen
28.8.2009 von admin.
Während Sie im Dorfkanal eine kleine Lobhudelei über den angeblich benötigten Kippenbergweg lesen können, möchten wir Sie hier ein wenig mit der Wahrheit konfrontieren. Diese ist, wie in so vielen Fällen, leider nicht so angenehm wie die rosarote Variante des “Info-Kanals”.
Der Kippenbergweg wurde allem Anschein nach abgenommen. Warum wir das nicht verbindlich sagen können? Ganz einfach, der Gemeinderat wurde zum Abnahmetermin nicht eingeladen.
Es stehen jetzt jedenfalls einige Fragen im Raum, welche aus unserer Sicht noch geklärt werden müssen:
1.) Der Graben am Kippenbergweg wurde auf der falschen Seite angelegt. Wurde dies vom Bürgermeister bemängelt? Wird für diese Fehlleistung der Rechnungsbetrag verringert?
2.) Nach Vorgabe der Umweltbehörde hätte der Graben gepflastert werden müssen. Bis jetzt sind aber nur an vereinzelten Stellen Bruchsteine abgekippt worden. Soll das so bleiben? Wenn ja, warum wurde das so abgenommen?
3.) Nach Vorgabe der Umweltbehörde sollte am Übergang vom Hohlweg zum Asphaltstück ein Schlammfang gebaut werden. Davon ist nichts zu sehen. Es stellt sich die Frage, ob der Schlammfang Teil der Ausschreibung war und wenn ja, warum dieser nun nicht vorhanden ist.
4.) Vor einigen Tagen hat es stark geregnet. Auf den nachfolgenden Fotos kann man gut erkennen, welchen Schaden dieser eine Regen bereits angerichtet hat. Der Bürgermeister hat diese Schäden am 23.08.2009 selber gesehen. Nun wurden diese behelfsmäßig repariert. Warum? Wurde dies nur für den Abnahmetermin gemacht? Warum wurde der Weg abgenommen, obwohl klar ersichtlich ist, dass das Wasser beim Übergang vom Hohlweg zum Asphaltstück auf der falschen (nun ja, eigentlich auf der richtigen, wäre dort der Graben ordnungsgemäß angelegt worden) Seite läuft und sich dort ein eigenes Bett gräbt?
Es stellt sich hier die Hauptfrage ob ein Weg für über 80.000 Euro so aussehen darf.
Diese Bilder wurden nach dem ersten Starkregen gemacht. Der Bürgermeister hat diesen Zustand selber gesehen.



Das folgende Bild wurde nach der Abnahme gemacht. Die Rinnen wurden schnell beseitigt:

Nach dem Starkregen.

Nach einem Starkregen sind die Steine bereits mit Schlamm zugespült. Kein Wunder, wenn ein Schlammfang fehlt.

Auswaschungen im Graben.

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Kindergarten erhält Solaranlage und neue Spielgeräte
25.8.2009 von admin.
In der letzten Gemeinderatssitzung gab es eine Beschlussfassung zur Vergabe der Bauleistung Solaranlage Kindergarten. Diese wird nun in Angriff genommen. Für weitere ca. 15.000 Euro werden nun Spielgeräte angeschafft, welche die Betreuerinnen in Absprache mit den Kindern aussuchen werden. Die Beschlüsse hierzu wurden einstimmig gefasst.
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Termin für Bürgerentscheid bleibt
24.8.2009 von admin.
Termin für Bürgerentscheid bleibt
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Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Karnstedt
22.8.2009 von admin.
Wie angekündigt, hier die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Karnstedt.
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Kameralistik oder Doppik?
22.8.2009 von admin.
In der gestrigen Gemeinderatssitzung haben wir den Vorschlag eingebracht, die Haushaltswirtschaft auf die kommunale Doppik umzustellen. Herr Karnstedt war schnell bei der Sache, und erklärte sinngemäß, “…wir haben uns entschieden, weiterhin nach der Kameralistik zu arbeiten…” Auf meine Nachfrage, wen er denn mit “wir” meinte, sagte er, “die Verwaltungsgemeinschaft”. Mein Einwurf, die Verwaltungsgemeinschaft hätte darüber nicht zu entscheiden, wurde mit der Gegenfrage “wer denn dann?” beantwortet. Ich antwortete, dass die Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden entscheiden würden. “Das stimmt nicht”, antwortete darauf hin Herr Karnstedt.
Zu Klarstellung möchte ich hier nun aus dem Thüringer Gesetz über die kommunale Doppik (ThürKDG) zitieren:
§ 2
Ausübung des Optionsrechts in
Verwaltungsgemeinschaften
(1) Die Umstellung der Haushaltswirtschaft auf die kommunale Doppik ist in einer Verwaltungsgemeinschaft und den an ihr beteiligten Gemeinden nur gemeinsam und gleichzeitig möglich. Voraussetzung für die Umstellung sind übereinstimmende Beschlüsse der Gemeinschaftsversammlung sowie der Gemeinderäte der beteiligten Gemeinden.
(2) Von Absatz 1 Satz 1 kann abgewichen werden, wenn übereinstimmende Beschlüsse der Gemeinschaftsversammlung sowie der Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft dazu vorliegen, die eine abweichende Ausübung des Optionsrechts ausdrücklich zulassen.
Als ich zur Klarstellung eine Infobroschüre an die Gemeinderäte verteilen wollte, wurde mir dies vom Bürgermeister verwehrt. “So etwas machen wir hier nicht” und “Das können Sie nach der Sitzung oder in der Pause verteilen”, waren seine Hinweise.
Es ist natürlich sinnreich über eine Sache abzustimmen, und sich im Nachhinein zu informieren. Jedenfalls ist unser Bürgermeister dieser Auffassung.
Ich meine, es wäre besser gewesen, die Gemeinderäte zuvor über die Optionsmöglichkeit zu informieren. Statt dessen ist man in der VG sogar hergegangen und hat die Erläuterungen des Städte- und Gemeindebundes im Anhang des Entwurfes für die Hauptsatzung einfach gelöscht. Man könnte ja schlafende Hunde wecken.
Hier die originale Erläuterung, welche gelöscht wurde.
Hier Informationen zur Doppik Umstellung.
Konsequenterweise muß ich wegen dieses eklatanten Mangels in der Zuarbeit der VG, welche durch offensichtliche Manipulation in meinen Augen einen nicht unerheblichen Vorsatz-Charakter aufweist, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Karnstedt einreichen.
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Will unser Bürgermeister Straßenausbaubeiträge ziehen?
22.8.2009 von admin.
Die gestrige Antwort auf meine Frage, welche ich dem Bürgermeister gestellt hatte, fand ich etwas unbefriedigend. Ich hatte den Bürgermeister gefragt, ob er, wenn möglich, auf die Erhebung der Straßenausbaubeiträge verzichten möchte. Er antwortete, dass er als Privatmann sehr wohl ganz gerne darauf verzichten möchte. Als Bürgermeister könne er das nicht, weil es gesetzwidrig sei.
Ganz folgen können wir dieser Logik nicht, wurde doch gefragt, ob er verzichten würde, wenn dies möglich, also eben nicht gesetzwidrig ist.
Wir gehen davon aus, dass unser Bürgermeister die Linie von Herrn Karnstedt fahren wird, und die Gemeindekasse gerne um die rund 300.000 Euro “bereichern” würde. Vermutlich ist das Geld schon für allerlei Unsinn verplant.
So wurde beispielsweise auch schon kurz angerissen, dass man für den Dorfplatz gerne etwas über 200.000 Euro ausgeben würde. Der Eigenanteil läge wohl etwas über 100.000 Euro. Wir sind der Meinung, man sollte sich auch ernsthaft mit unseren Vorschlägen für eine kostengünstige Lösung befassen.
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Gemeinderatssitzung am 21.08.2009 - Kurzbericht
22.8.2009 von admin.
Wie zu erwarten war, konnten wir mit unseren Vorschlägen zur Änderung der Geschäftsordnung bzw. Hauptsatzung nicht wirklich durchdringen. Lediglich zwei kleine Änderungen wurden übernommen.
Wir stellen hier noch einmal unsere Listen mit unseren Änderungsvorschlägen vor: Geschäftsordnung, Hauptsatzung.
Höhepunkt der Veranstaltung war die Abschmetterung unseres Antrages auf Beschlussfassung. Herr Nawrodt entzog mir sogar das Wort, und ließ mich noch nicht einmal den Antrag vorbringen. Das war ganz klar rechtswidrig und wird nicht ohne Gegenreaktion bleiben.
§ 8 Abs 1. unserer Geschäftsordnung sagt hierzu: (Auszug)
Jeder Antrag soll vom Antragsteller vorgetragen und begründet werden.
Selbstverständlich werden wir diesbezüglich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Eine andere Möglichkeit haben wir leider nicht. Wir haben eine Geschäftsordnung, an welche sich der Gemeinderat und der Bürgermeister zu halten haben (auch wenn es bisweilen schwer fällt).
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Gemeinderatssitzung am 21.08.2009
21.8.2009 von admin.
Heute findet um 19:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt.
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Antrag auf neues Bürgerbegehren abgelehnt
19.8.2009 von admin.
Herr Bürgermeister schreibt uns, dass der neue Antrag auf Bürgerbegehren abgelehnt wird. Die Antwort an sich ist natürlich ein Witz, da nicht dargelegt wird, was an dem Antrag denn nun fehlerhaft sein soll. Wie dem auch sei, wir warten jetzt erst einmal die Antwort der Kommunalaufsicht und die Gemeinderatssitzung am Freitag ab.
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Antrag auf Bürgerbegehren kann angeblich nicht zurückgezogen werden
19.8.2009 von admin.
Herr Bürgermeister schreibt uns, der Antrag auf Bürgerbegehren könne angeblich nicht zurückgezogen werden.
Begründung: “Nachdem die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt wurde, darf bis zur Durchführung des Bürgerentscheids eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung der Gemeindeorgane nicht mehr getroffen werden.”
Da fragt man sich allen Ernstes, ob man dort des Lesens kundig ist.
Seit wann ist der Antragsteller ein Gemeindorgan? Wo sollen Gemeindeorgane eine entgegenstehende Entscheidung treffen? Wo gibt § 17 der ThürKO so eine Antwort her?
Dann erfolgt noch der Hinweis, dass die Stimmberechtigten bereits zu dem Bürgerbegehren eingeladen wurden. Das ist natürlich völlig unerheblich.
Mit der selben Begründung könnte man die Hinrichtung eines Verurteilten vollziehen, obwohl der Richter angeordnet hat, diese auszusetzen. Der Henker wird dann einfach antworten, er habe den Verurteilten bereits zur Hinrichtung eingeladen und ausserdem schon alles vorbereitet.
Grober Unfug, sagen wir da nur! Hier wird wieder versucht um eine Beschlussfassung im Gemeinderat herumzukommen. Wir haben heute mit der Kommunalaufsicht und dem Innenministerium telefoniert. Man versucht kurzfristig eine Entscheidung zu treffen.
Der eigentliche Witz an der ganzen Sache ist der Folgende:
Weil §17 der ThürKO eben keine Regeln über die Rücknahme eines Antrages auf Bürgerbegehren vorsieht, versucht man nun, diese Regelung in unsere neue Hauptsatzung (für Steinthaleben) einzubauen. Der Wortlaut des Entwurfs ist der Folgende:
Der Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides kann von Vertretern des Bürgerbegehrens bis zum Tag vor der Beschlussfassung des Gemeinderates über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zurückgenommen werden.
Da unsere bis jetzt noch gültige, alte Hauptsatzung diesen Passus überhaupt nicht enthält, also keine Regelung für die Rücknahme enthält, die ThürKO dort auch keine Regelung vorsieht, muß die Rücknahme zwangsläufig akzeptiert werden. Würde nämlich die alte Regelung bereits hergeben, dass man den Antrag auf Bürgerbegehren nach Beschlussfassung im Gemeinderat nicht mehr zurückziehen kann, bräuchte man diesen neuen Passus ja gar nicht erst einzubauen. Logisch, oder?
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Paragraphenreiterei
18.8.2009 von admin.

Heute erhielt ich ein Fax (Seite 1, Seite 2) von Frau Neukamm (Kommunalaufsicht). Es geht darin zum einen um die beantragte Beschlussfassung, und zum anderen um das neue beantragte Bürgerbegehren.
Frau Neukamm weist darauf hin, dass wir den Antrag nicht formgerecht gestellt hätten. Wir dürfen also davon ausgehen, dass unser Bürgermeister bei formgerechter Antragstellung eine Gemeinderatssitzung innerhalb von ca. 2 Wochen einberufen hätte, so wie in Oberbösa? Beim nächsten Mal werden wir ganz genau auf die Formulierung achten. Wir würden uns natürlich auch freuen, wenn sich Frau Neukamm ganz genau an die Paragraphen halten würde. Wir nennen hier nur das Stichwort “Informationsfreiheitsgesetz”, dasselbe gilt auch für Bürgermeister Steinacker aus Oberbösa.
Was übrigens nicht stimmt, ist die Behauptung, der Bürgermeister hätte nach unserem Antrag diesen Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung genommen. Hier ist seine Antwort auf unseren Antrag.
Die Problematik, welche Frau Neukamm sieht (Beschlussfassung kann nicht stattfinden, weil es sich gegen das Bürgerbegehren richten würde), hat sich dadurch erledigt, dass ich das Bürgerbegehren zurückgezogen habe. Aber auch hier hätte klar sein müssen, dass dieser Beschlussfassung nichts im Wege gestanden hätte, weil wir eindeutig geschrieben hatten, dass ich den Antrag auf Bürgerbegehren bei entsprechender Beschlussfassung zurückziehen würde. So etwas hätte man auch Zug um Zug machen können.
Was den neuen Antrag auf Bürgerbegehren betrifft, so teilen wir die Auffassung von Frau Neukamm nicht. Gegebenenfalls lassen wir das juristisch prüfen und bei Bedarf die Fragstellung anders formulieren, wenn wir damit eine Möglichkeit finden unsere Selbständigkeit zu erhalten.
Eventuell erledigt sich die Sache ja komplett von selber, wenn der Gemeinderat den Beschluss auf Bildung einer Einheitsgemeinde zurückzieht, so unsere Selbständigkeit sichert, und wir dadurch die Möglichkeit haben an den Strassenausbaubeiträgen vorbeizukommen.
Zu den weiteren Ausführungen, die Rechtsaufsichtsbehörde könne den Bürgermeister nicht anweisen, stellt sich natürlich die Frage, wie man den §120 ThürKO sonst noch auslegen kann:
(1) Die Rechtsaufsichtsbehörde kann rechtswidrige Beschlüsse, Anordnungen und sonstige Maßnahmen der Gemeinde oder des Landkreises sowie Bürgerentscheide, die geltendes Recht verletzen, beanstanden und verlangen, dass sie aufgehoben werden. Kommen Gemeinden und Landkreise ihren gesetzlichen Pflichten und Aufgaben nicht nach, so kann die Rechtsaufsichtsbehörde anordnen, dass sie diese erfüllen.
Bisweilen hat es den Anschein, Gesetze seien ausschließlich und allein zum Schutz von Bürokraten gemacht worden, und nur diese dazu in der Lage, jene auch entsprechend zu interpretieren.
Geschrieben in Bürgermeister, Gemeinderat, Strassenausbaubeiträge, Schriftverkehr, Kommunalaufsicht, Behörden, Steinthaleben | 1 Kommentar »
Form der Einladung zur GR-Sitzung gerügt
17.8.2009 von admin.
Mit heutigem Datum habe ich die Form der Einladung zur Gemeinderatssitzung gerügt.
Geschrieben in Gemeinderat, Bürgermeister, Schriftverkehr, Steinthaleben | 1 Kommentar »
Einladung Gemeinderatssitzung
16.8.2009 von admin.
Unser Bürgermeister hat nun endlich zu einer Gemeinderatssitzung am 21.08.2009, um 19:30 Uhr eingeladen. Ob unser Antrag Bestandteil der Tagesordnung ist, lässt sich aus dieser Einladung leider nicht entnehmen. Ebensowenig gibt es weiterführende Informationen, über was eigentlich abgestimmt werden soll. So findet sich ein Tagesordnungspunkt 5 “Vergabe Bauleistung”. Nun ja, man wüsste schon gerne worüber abgestimmt werden soll, damit man sich vorbereiten kann. Aber genau dies befürchtet unser Bürgermeister ja, nämlich dass Gemeinderatsmitglieder womöglich vorbereitet in eine Sitzung kommen…
Auch zu dem nichtöffentlichen Tagesordnungpunkt gibt es keine detaillierten Informationen. Es wird lediglich erwähnt, wer einen Antrag gestellt hat. Um was es dort geht? Fehlanzeige!
Vergangenen Donnerstag hat man sich nicht beirren lassen und einen neuen Entwurf für eine Geschäftsordnung und Hauptsatzung “gebastelt”. Wir haben an diesem Entwurf so Einiges zu bemängeln und zu ergänzen, und werden dies nun in der Gemeinderatssitzung tun, da unter Punkt 3 ausdrücklich noch einmal “Beratung” aufgeführt ist. Wir werden also so an die Sache herangehen, als hätte es diese ominöse “Arbeitsberatung” nie gegeben.
Geschickterweise hat unser Bürgermeister die Gemeinderatssitzung in den Urlaub von Ramona Setzepfand gelegt. Es ist also quasi unmöglich, mit unseren Anträgen durchzudringen. Wir werden unseren Bürgermeister trotzdem damit “belästigen” und unsere Änderungsvorschläge samt und sonders zu Protokoll nehmen lassen.
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Infoblatt Oberbösa
16.8.2009 von admin.
Werte Einwohner von Oberbösa,
wir möchten Ihnen heute aktuelle Informationen zu unserer Arbeit geben.
1. Bürgerbegehren – es wurden fast doppelt soviel Unterstützungsunterschriften in Bendeleben für den Bürgerentscheid zum Thema VG Greußen oder Einheitsgemeinde abgegeben als er-forderlich. Damit ist die nötige Anzahl von Unterstützungsunterschriften erreicht. Nach der Be-arbeitungsfrist findet dann der Bürgerentscheid statt. Danke für die Unterstützung!
2. Unsere Fraktion hatte bei der letzten Gemeinderatssitzung am 08.07.2009 eine Gemeinderats-sitzung für den 13.08.2009 beantragt. Der Antrag wurde dem amtierenden Bürgermeister Herrn J. Steinacker (CDU) übergeben, sowie schriftlich über die Verwaltungsgemeinschaft Kyffhäu-ser eingereicht. Dabei war auch der Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Herr Karnstedt (FDP) anwesend und hat diese Anträge zur Kenntnis genommen. Der Antrag wurde auch der Presse übergeben. Auf dieser Sitzung sollten z. B. folgende Themen zur Abstimmung gebracht werden:
• Beratung und Auswertung der vorliegenden Kostenangebote zu den geplanten Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpaketes II
• Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Erstellung des Abwasserbeseiti-gungskonzeptes (ABK)
• Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt der Gemeinde Oberbösa zur VG Greußen
Leider wurde unser Antrag von dem amtierenden Bürgermeister und der Verwaltungsgemein-schaft Kyffhäuser ignoriert. Dieser Vorgang ist ein schwerer Verstoß gegen geltendes Recht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 Thüringer Kommunalordnung).
Wir werden gegen Herrn Steinacker eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen und uns wei-tere rechtliche Schritte vorbehalten.
Das Fehlverhalten und die Verzögerung des Bürgermeisters haben folgende Auswirkungen auf die Gemeindevorhaben:
• Mittel des Konjunkturpaketes für Straßensanierung Oberdorf / Eisfeld verfallen!
• Mittel des Konjunkturpaketes für Dachsanierung Kindergarten verfallen!
• Es konnten keine weiteren wichtigen Maßnahmen diskutiert und beschlossen werden au-ßerhalb der bereits beantragten Maßnahmen z. B. Gehwegsanierung, Neubestuhlung Kul-turraum, Ofenreparatur Kulturraum und Saal, usw.
• Der Beschluss zum Beitritt Oberbösa zur VG Greußen konnte nicht erfolgen!
• Beratungen über das Abwasserbeseitigungskonzept fanden nicht statt!
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Die sog. “Arbeitsberatung” verstösst gegen unsere Geschäftsordnung
13.8.2009 von admin.
Die vom Bürgermeister einberufene sog. “Arbeitsberatung” verstösst gegen unsere Geschäftsordnung.
Wir haben heute in einer Erklärung darauf hingwiesen, und an dieser Sitzung nicht teilgenommen.
Wenn unser Bürgermeister glaubt, er könne auf “geschickte” Art und Weise an einer Gemeinderatssitzung vorbeikommen, so hat er sich getäuscht.
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Anfrage an den Bürgermeister
13.8.2009 von admin.
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Schreiben an die VG
11.8.2009 von admin.
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Schreiben an die Kommunalaufsicht
11.8.2009 von admin.
Da am Freitag, dem 14.08.2009, aller Voraussicht nach doch keine Gemeinderatssitzung stattfinden wird, haben wir nun die Kommunalaufsicht angeschrieben, damit diese den Bürgermeister anweist, eine Sitzung zu terminieren.
Wir sind uns nicht ganz sicher, ob der Herr Bürgermeister das alles für ein lustiges Spielchen hält. In Oberbösa spielt man dieses “Spiel” anscheinend auch. Dort war für den 13.08.2009 eine Gemeinderatssitzung angedacht, auch dort liegen keine Einladungen vor.
Man versucht mit allen Mitteln, Beschlussfassungen zum Thema Einheitsgemeinde zu vermeiden. Bis jetzt ist dies den Bürgermeistern und dem VG Vorsitzenden auch gelungen.
Wir warten jetzt die Antwort von Frau Neukamm ab.
Infos zu “unverzüglich”:
§35 ThürKO Einberufung und Tagesordnung
(1) ………………..Der Gemeinderat ist unverzüglich einzuberufen, wenn ein Viertel der Gemeinderatsmitglieder es schriftlich unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt. …..
Kommentar zur ThürKO §35
Eine Begründung des Antrages auf Abhaltung der Sondersitzung ist nicht erforderlich, weil das Gesetz dies nicht verlangt; unberührt bleibt die Pflicht zur Begründung des Sachantrages , wenn die Geschäftsordnung eine solche verlangt.
Die Sondersitzung muss vom Bürgermeister unverzüglich einberufen werden. Ein fester Zeitraum kann einen solchen Gegenstand ordnungsgemäß vorbereiten muss (Absatz 4 Satz1), gegebenenfalls Informationen einholen muss usw. Der Bürgermeister ist aber verpflichtet, die sachlich gebotene Vorbereitung zügig durchzuführen und dann sogleich die Sitzung einzuberufen. Ist aus der Sicht der Gemeinderatsmitglieder erkennbar, dass der Bürgermeister die Einberufung der Sondersitzung sachwidrig hinauszögert, so kann die Rechtsaufsichtsbehörde angerufen werden, die den Bürgermeister zur Erfüllung seiner Verpflichtung anzuhalten hat, evtl. durch Einsatz ihrer aufsichtlichen Mittel ( bis hin zur Ersatzvornahme durch Einberufung der Sitzung und Behandlung des gestellten Antrages).
Der Bürgermeister kann die beantragte Sondersitzung auch zum Anlass einer „normalen“ Sitzung nehmen, d.h. in diese weitere Tagesordnungspunkte einbeziehen; die Sondersitzung muss sich also nicht auf den beantragten Beratungsgegenstand beschränken.
Das bürgerliche Gesetzbuch (BGB):
Unverzüglich
Handlung, die ohne schuldhaftes Zögern erfolgt ist.
Die in § 121 Absatz 1 Satz 1 des BGB vorgenommene Legaldefinition des Begriffes gilt für das gesamte deutsche Recht.
Sie ist im Zweifel auch dann gültig, wenn der Begriff in einem Vertrag ( z. B. Tarifvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen ) verwandt wird.
Entscheidend für die Unverzüglichkeit ist nicht die objektive, sondern die subjektive Zumutbarkeit des alsbaldigen Handelns.
Nicht erforderlich ist, dass die Handlung sofort vorgenommen wird.
Dem Handelnden steht eine angemessene Überlegungsfrist zu.
Soweit erforderlich, darf er auch den Rat eines Rechtskundigen einholen.
Praxis
Als Obergrenze für ein unverzügliches Handeln wird von den Gerichten in der Regel ein Zeitraum von zwei Wochen angesehen. Dies gilt vor allem – in Anlehnung an § 626 Abs. 2 BGB – bei der Anfechtung von Arbeitsverträgen.
Zur Erinnerung: Wir haben den Antrag am 13.07.2009 gestellt!
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