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ThürKO
Archiv der Kategorie Filz
Keine Mehrheit für Entscheid der Bürger in Seega
17.7.2010 von admin.
Mein Kommentar:
Es ist schon merkwürdig, wie Herr Karnstedt mit einem Mal zum Befürworter von Bürgerentscheiden wird. Wenn es um das eigene Pöstchen geht, sind diese auf einmal legitim. Meines Wissens wurde der Bürgerwille in Seega schon eindeutig ermittelt. Dieser lautet: Anschluss an Bad Frankenhausen. Die Trickserei mit einem zweiten Bürgerbegehren ist die Handschrift des Vorzeigedemokraten Karnstedt. Um den Filz in der VG-Kyffhäuser aufzulösen bedarf es anscheinend anderer Methoden. Mir persönlich fällt da im Moment leider keine ein. Vermutlich wird dies nur möglich sein, wenn endlich eine Mehrheit der Bürger in den Gemeinden der VG erkennt, welch unheilige Allianz aus Tricksern, Täuschern und Lügnern sich auf Kosten der Allgemeinheit ein schönes Leben machen. Ich selbst durfte erleben, dass diesen Leuten jedes Mittel recht ist, den politischen Gegner durch Verleumdung und Versuche der Diskreditierung zu eliminieren.
Geschrieben in Bad Frankenhausen, Seega, Filz, VG Kyffhäuser, Presseberichte | 1 Kommentar »
Schreiben an die Kommunalaufsicht
11.8.2009 von admin.
Da am Freitag, dem 14.08.2009, aller Voraussicht nach doch keine Gemeinderatssitzung stattfinden wird, haben wir nun die Kommunalaufsicht angeschrieben, damit diese den Bürgermeister anweist, eine Sitzung zu terminieren.
Wir sind uns nicht ganz sicher, ob der Herr Bürgermeister das alles für ein lustiges Spielchen hält. In Oberbösa spielt man dieses “Spiel” anscheinend auch. Dort war für den 13.08.2009 eine Gemeinderatssitzung angedacht, auch dort liegen keine Einladungen vor.
Man versucht mit allen Mitteln, Beschlussfassungen zum Thema Einheitsgemeinde zu vermeiden. Bis jetzt ist dies den Bürgermeistern und dem VG Vorsitzenden auch gelungen.
Wir warten jetzt die Antwort von Frau Neukamm ab.
Infos zu “unverzüglich”:
§35 ThürKO Einberufung und Tagesordnung
(1) ………………..Der Gemeinderat ist unverzüglich einzuberufen, wenn ein Viertel der Gemeinderatsmitglieder es schriftlich unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt. …..
Kommentar zur ThürKO §35
Eine Begründung des Antrages auf Abhaltung der Sondersitzung ist nicht erforderlich, weil das Gesetz dies nicht verlangt; unberührt bleibt die Pflicht zur Begründung des Sachantrages , wenn die Geschäftsordnung eine solche verlangt.
Die Sondersitzung muss vom Bürgermeister unverzüglich einberufen werden. Ein fester Zeitraum kann einen solchen Gegenstand ordnungsgemäß vorbereiten muss (Absatz 4 Satz1), gegebenenfalls Informationen einholen muss usw. Der Bürgermeister ist aber verpflichtet, die sachlich gebotene Vorbereitung zügig durchzuführen und dann sogleich die Sitzung einzuberufen. Ist aus der Sicht der Gemeinderatsmitglieder erkennbar, dass der Bürgermeister die Einberufung der Sondersitzung sachwidrig hinauszögert, so kann die Rechtsaufsichtsbehörde angerufen werden, die den Bürgermeister zur Erfüllung seiner Verpflichtung anzuhalten hat, evtl. durch Einsatz ihrer aufsichtlichen Mittel ( bis hin zur Ersatzvornahme durch Einberufung der Sitzung und Behandlung des gestellten Antrages).
Der Bürgermeister kann die beantragte Sondersitzung auch zum Anlass einer „normalen“ Sitzung nehmen, d.h. in diese weitere Tagesordnungspunkte einbeziehen; die Sondersitzung muss sich also nicht auf den beantragten Beratungsgegenstand beschränken.
Das bürgerliche Gesetzbuch (BGB):
Unverzüglich
Handlung, die ohne schuldhaftes Zögern erfolgt ist.
Die in § 121 Absatz 1 Satz 1 des BGB vorgenommene Legaldefinition des Begriffes gilt für das gesamte deutsche Recht.
Sie ist im Zweifel auch dann gültig, wenn der Begriff in einem Vertrag ( z. B. Tarifvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen ) verwandt wird.
Entscheidend für die Unverzüglichkeit ist nicht die objektive, sondern die subjektive Zumutbarkeit des alsbaldigen Handelns.
Nicht erforderlich ist, dass die Handlung sofort vorgenommen wird.
Dem Handelnden steht eine angemessene Überlegungsfrist zu.
Soweit erforderlich, darf er auch den Rat eines Rechtskundigen einholen.
Praxis
Als Obergrenze für ein unverzügliches Handeln wird von den Gerichten in der Regel ein Zeitraum von zwei Wochen angesehen. Dies gilt vor allem – in Anlehnung an § 626 Abs. 2 BGB – bei der Anfechtung von Arbeitsverträgen.
Zur Erinnerung: Wir haben den Antrag am 13.07.2009 gestellt!
Geschrieben in Filz, Oberbösa, Termine, VG Kyffhäuser, Gemeinderat, Kommunalaufsicht, Behörden, Schriftverkehr, Steinthaleben | 1 Kommentar »
OSZE beobachtet Bundestagswahl
9.8.2009 von admin.
OSZE beobachtet Bundestagswahl.
Was ist nur aus unserer Demokratie geworden?
Vielleicht sollte die OSZE auch mal die Vorgänge auf kommunaler Ebene im Kyffhäuserkreis beobachten.
Geschrieben in Filz, Link Tipp, Presseberichte | 1 Kommentar »
Für eine Million Euro Dorfgemeinschaftshaus saniert!
6.8.2009 von admin.
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Beim Lesen des nachfolgenden Zeitungsartikels (TA vom 05.08.09) stellt sich uns unweigerlich die Frage: hat man in Badra noch alle Maultaschen in der Pfanne? Was reitet ein Dorf mit 610 Einwohnern, eine solche Menge Geld für die Sanierung eines Gemeinschaftshauses auszugeben? Das macht pro Kopf 1639,- Euro. Was ist da schon wieder gelaufen?
Warum man in der VG die Haushaltspläne und Prüfberichte nicht herausrücken möchte, wird uns nun immer klarer.
Für eine Million Euro kann man auch 250 Jahre lang vier Mal im Jahr ein Festzelt mit allem Schnickschnack mieten.
Oder man hätte für dieses Geld auch 5025 Zwangsjacken kaufen können.

Geschrieben in Filz, Badra, Geldverschwendung, Finanzen, Presseberichte, Behörden | 1 Kommentar »
Absahnen leicht gemacht
9.6.2009 von admin.
Geschrieben in Europa, Filz, Geldverschwendung, Finanzen, Link Tipp, Behörden | 1 Kommentar »
Nun ist die Katze aus dem Sack!
2.6.2009 von admin.
Der Bürgermeister und der VG-Chef gaukelten uns vor, dass der Erhalt der VG, und damit die Eigenständigkeit unserer Gemeinde, laut Gesetz nicht mehr möglich sei. Das kleinere Übel, jedoch die letzte Rettung, sei die Einheitsgemeinde. Die Frage ist nur - für wen?
Die Wahrheit kam jetzt ans Licht, und zeigt, wie schamlos wir Einwohner betrogen werden sollten. Laut Gesetz wird eine VG nämlich nicht aufgelöst, wenn sie die Einwohnerzahl von 5000 unterschreitet.
Seit Herbst 2008 ist der Passus in der Kommunalordnung gestrichen. Das heißt, jede VG kann weiter bestehen und jede Mitgliedsgemeinde bleibt eigenständig.
Da die Eigenständigkeit unserer Gemeinde für die Mehrheit unserer Bürger wichtig war (und wir denken, dass es noch so ist) wurde jeder, der diese Meinung vertrat, betrogen.
Das Thema Einheitsgemeinde oder Eingliederung nach Bad Frankenhausen hätte nie zur Debatte stehen müssen, wenn man Kommunalgesetze kennen würde und diese zum Wohl der Bürger und nicht zum Wohle der eigenen Hosentasche einsetzen würde.
Die Pflicht und Aufgabe einer loyal und gut arbeitenden VG ist es, die Gemeinden in kommunalen Angelegenheiten und Gesetzen zu beraten, und bei der Umsetzung zu unterstützen. In unserem Fall wurden offenbar rein private Interessen in den Vordergrund gestellt. Demokratisches Recht der Bürger wurde mit Füssen getreten.
Beweise dieser Verlogenheit zeigen die Vorgänge in den Gemeinden Oberbösa und Seega, wo Bürgerbefragungen hintertrieben und verteufelt wurden, weil das Ergebnis dem VG-Vorsitzenden und den Bürgermeistern nicht passte. Was für eine Unfähigkeit und Unterwürfigkeit gegenüber dem VG-Vorsitzenden muss den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden im Nacken sitzen, um nicht die volle Wahrheit zu sagen?
Oder sind es die Hoffnungen, in einer Einheitsgemeinde einen geruhsamen und gut bezahlten Posten zu ergattern?
Nun ist es die Aufgabe des neuen Gemeinderates, die Meinung der Bürger zu erfragen und diese Meinung zu respektieren und umzusetzen.
Geschrieben in Gemeinderat, Filz, Bürgermeister, Presseberichte, Kommunalaufsicht, Steinthaleben | 1 Kommentar »
