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Archive für 22.8.2009

Eva Herman siegt letztinstanzlich!

Wir möchten an dieser Stelle noch einmal an den Fall Eva Herman erinnern. Wer es nicht mehr weiß: In der Johannes B. Kerner Show wurde Eva Herman seinerzeit vorgeworfen, die Familienpolitik des 3. Reiches gelobt zu haben. Frau Herman hat nun letztinstanzlich einen Sieg errungen. Herr Kerner und Konsorten sind endlich als üble Denunzianten entlarvt. Wir hatten schon am 09.02.2008 den Mut, vor den Kerner Studios in Hamburg gegen die menschenunwürdige Behandlung in seiner Show zu demonstrieren und Herrn Kerner für dieses Verhalten die “Eiserne Bratpfanne” zu verleihen. Auch wir wurden natürlich, wie es heutzutage üblich ist, gleich mit Nazi-Vorwürfen bedacht. Sehen Sie hier die Videodokumentation zur Aktion:

Demo gegen den EU-Vertrag in Berlin / 5. September 2009

Unserer Demokratie droht Gefahr! Am 8. September 2009 soll im Bundestag ein Gesetz verabschiedet werden, das den so genannten Lissabonner Vertrag der Europäischen Union rechtsverbindlich macht. Das ist der Weg in die EU-Diktatur! Die Verhandlungen über den Gesetzentwurf finden ohne die Linkspartei und unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Das Gesetz wird innerhalb von zwei Wochen durch alle Instanzen gepeitscht. Man will unbedingt einen positiven Beschluß noch vor der Bundestagswahl, um Druck auf die Iren auszuüben, die kurz nach der Bundestagswahl (am 2. Oktober) wieder eine Volksabstimmung über den Lissabonner Vertrag abhalten (müssen).

Lassen wir diesen Putsch gegen unsere Demokratie und das Grundgesetz nicht zu! Stärken wir den Parlamentariern den Rücken, die am 8.September mit NEIN stimmen wollen! Signalisieren wir den Iren, dass sie mit ihrem NEIN nicht alleinstehen!

Kommt also ALLE zur Demonstration gegen den Lissabonner Vertrag am Samstag, 5. September, nach Berlin. Wir beginnen erst um 17 Uhr, damit sich die Teilnehmer der großen Anti-Atom-Demo (die 13 Uhr startet) unserem Protestmarsch anschließen können. Mit Zwischenkundgebung vor der irischen Botschaft, mit einem Redner aus Irland!
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Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Karnstedt

Wie angekündigt, hier die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Karnstedt.

Kameralistik oder Doppik?

In der gestrigen Gemeinderatssitzung haben wir den Vorschlag eingebracht, die Haushaltswirtschaft auf die kommunale Doppik umzustellen. Herr Karnstedt war schnell bei der Sache, und erklärte sinngemäß, “…wir haben uns entschieden, weiterhin nach der Kameralistik zu arbeiten…” Auf meine Nachfrage, wen er denn mit “wir” meinte, sagte er, “die Verwaltungsgemeinschaft”. Mein Einwurf, die Verwaltungsgemeinschaft hätte darüber nicht zu entscheiden, wurde mit der Gegenfrage “wer denn dann?” beantwortet. Ich antwortete, dass die Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden entscheiden würden. “Das stimmt nicht”, antwortete darauf hin Herr Karnstedt.

Zu Klarstellung möchte ich hier nun aus dem Thüringer Gesetz über die kommunale Doppik (ThürKDG) zitieren:

§ 2
Ausübung des Optionsrechts in
Verwaltungsgemeinschaften

(1) Die Umstellung der Haushaltswirtschaft auf die kommunale Doppik ist in einer Verwaltungsgemeinschaft und den an ihr beteiligten Gemeinden nur gemeinsam und gleichzeitig möglich. Voraussetzung für die Umstellung sind übereinstimmende Beschlüsse der Gemeinschaftsversammlung sowie der Gemeinderäte der beteiligten Gemeinden.

(2) Von Absatz 1 Satz 1 kann abgewichen werden, wenn übereinstimmende Beschlüsse der Gemeinschaftsversammlung sowie der Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft dazu vorliegen, die eine abweichende Ausübung des Optionsrechts ausdrücklich zulassen.

Als ich zur Klarstellung eine Infobroschüre an die Gemeinderäte verteilen wollte, wurde mir dies vom Bürgermeister verwehrt. “So etwas machen wir hier nicht” und “Das können Sie nach der Sitzung oder in der Pause verteilen”, waren seine Hinweise.

Es ist natürlich sinnreich über eine Sache abzustimmen, und sich im Nachhinein zu informieren. Jedenfalls ist unser Bürgermeister dieser Auffassung.

Ich meine, es wäre besser gewesen, die Gemeinderäte zuvor über die Optionsmöglichkeit zu informieren. Statt dessen ist man in der VG sogar hergegangen und hat die Erläuterungen des Städte- und Gemeindebundes im Anhang des Entwurfes für die Hauptsatzung einfach gelöscht. Man könnte ja schlafende Hunde wecken.

Hier die originale Erläuterung, welche gelöscht wurde.

Hier Informationen zur Doppik Umstellung.

Konsequenterweise muß ich wegen dieses eklatanten Mangels in der Zuarbeit der VG, welche durch offensichtliche Manipulation in meinen Augen einen nicht unerheblichen Vorsatz-Charakter aufweist, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Karnstedt einreichen.

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn BM Nawrodt

Wie angekündigt, hier die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Bürgermeister Nawrodt.

Lebenszeichen des Parlaments

Lebenszeichen des Parlaments

OBERBÖSA: Kritik von beiden Seiten

OBERBÖSA: Kritik von beiden Seiten

Eingemeindung offen

Eingemeindung offen

Will unser Bürgermeister Straßenausbaubeiträge ziehen?

Die gestrige Antwort auf meine Frage, welche ich dem Bürgermeister gestellt hatte, fand ich etwas unbefriedigend. Ich hatte den Bürgermeister gefragt, ob er, wenn möglich, auf die Erhebung der Straßenausbaubeiträge verzichten möchte. Er antwortete, dass er als Privatmann sehr wohl ganz gerne darauf verzichten möchte. Als Bürgermeister könne er das nicht, weil es gesetzwidrig sei.

Ganz folgen können wir dieser Logik nicht, wurde doch gefragt, ob er verzichten würde, wenn dies möglich, also eben nicht gesetzwidrig ist.

Wir gehen davon aus, dass unser Bürgermeister die Linie von Herrn Karnstedt fahren wird, und die Gemeindekasse gerne um die rund 300.000 Euro “bereichern” würde. Vermutlich ist das Geld schon für allerlei Unsinn verplant.

So wurde beispielsweise auch schon kurz angerissen, dass man für den Dorfplatz gerne etwas über 200.000 Euro ausgeben würde. Der Eigenanteil läge wohl etwas über 100.000 Euro. Wir sind der Meinung, man sollte sich auch ernsthaft mit unseren Vorschlägen für eine kostengünstige Lösung befassen.

Gemeinderatssitzung am 21.08.2009 - Kurzbericht

Wie zu erwarten war, konnten wir mit unseren Vorschlägen zur Änderung der Geschäftsordnung bzw. Hauptsatzung nicht wirklich durchdringen. Lediglich zwei kleine Änderungen wurden übernommen.

Wir stellen  hier noch einmal unsere Listen mit unseren Änderungsvorschlägen vor: Geschäftsordnung, Hauptsatzung.

Höhepunkt der Veranstaltung war die Abschmetterung unseres Antrages auf Beschlussfassung. Herr Nawrodt entzog mir sogar das Wort, und ließ mich noch nicht einmal den Antrag vorbringen. Das war ganz klar rechtswidrig und wird nicht ohne Gegenreaktion bleiben.

§ 8 Abs 1. unserer Geschäftsordnung sagt hierzu: (Auszug)

Jeder Antrag soll vom Antragsteller vorgetragen und begründet werden.

Selbstverständlich werden wir diesbezüglich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Eine andere Möglichkeit haben wir leider nicht. Wir haben eine Geschäftsordnung, an welche sich der Gemeinderat und der Bürgermeister zu halten haben (auch wenn es bisweilen schwer fällt).

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