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Archive für Juli 2009

Herr Thiele schwingt die “Nazi-Keule”

Herr Thiele, Fraktionsvorsitzender der CDU-Stadtratsfraktion in Sondershausen, schwingt die “Nazi-Keule”.

Wacken macht es richtig

Sensationelles Wacken Open Air • Metaller sehnsüchtig erwartet

“I love Wacken!” Friedlicher Ausnahmezustand

Klima Überraschung?

Klima-Überraschung? Welche Klima-Überraschung?

Frau Neukamm antwortet nicht

Frau Neukamm hat mein letztes Schreiben leider nicht bis zur gesetzten Frist beantwortet. Logische Konsequenz ist daher dieses Schreiben.

Niederlage für Springer

Eva Herman siegt vor Gericht

75.000 Metal-Fans erwartet

75.000 Metal-Fans erwartet

Auszug:

Im Gegenzug fördern die Veranstalter die Kommune. Der Kindergarten wird subventioniert, das Freibad hätte wohl längst dicht gemacht, würde es nicht den Ansturm tausender “Metalheads” geben und mit 7000 Euro im Jahr unterstützt. Seit vergangenem Sommer investierten die Organisatoren 600.000 Euro in das Festival-Gelände, indem sie Abwasseranlagen bauten oder die Stromversorgung verbesserten. Dabei wollen sie behutsam vorgehen, ohne die Weiden zu beschädigen. “Denn die Landwirtschaft macht ja auch den Charme des Festivals aus”, sagt Jensen. Noch größer soll das Ganze nicht werden. “Sonst geht irgendwann das besondere Gefühl hier verloren.”

Gewaltwelle in Berlin

“Renaissance des linken Terrors”

Antisemitismus in Mainz

Angriff auf israelsolidarische Menschen in Mainz

Todesstrafe für Bibelverteilen

Nordkorea: Christin wegen Bibelverbreitung hingerichtet

Offener Brief an Frau Merkel

Ein offener Brief an die Bundeskanzlerin: Betrifft: Klimawandel

Bundesverdienstkreuze auf dem Wühltisch?

Stellungnahme der BPE zur Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Felicia Langer und Aydin Dogan

Beschluss des OVG Weimar – 4 EO 217/09

Zum Beschluss des OVG Weimar – 4 EO 217/09 - vom 29.06.2009 aus dem Bereich der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge.

Informationsfreiheit?

Informationsfreiheitsgesetz: Das rot-grüne Prestigeprojekt hält nicht das, was es verspricht.

Ronald Reagan:

“Die Regierung ist wie ein Baby. Sie ist ein Verdauungskanal mit einem Appetit an einem und keinerlei Sinn für Verantwortung am anderen Ende.”

Wo ein Wille…

Geht doch! Also vormerken, am 07.08. oder am 14.08.2009 gibt es eine öffentliche Gemeinderatssitzung, bei welcher über unseren Antrag, Steinthaleben in der VG zu belassen und somit selbständig zu bleiben, abgestimmt wird.

Lesen bildet.

“Ein Blick ins Gesetz hilft bei der Urteilsfindung”

Ahnungslosigkeit in der Kommunalaufsicht?

Antwort von Frau Neukamm auf das Schreiben vom 16.07.2009:

Schreiben von Frau Neukamm 

Liebe Frau Neukamm. Erstens stimmt es nicht, was Sie schreiben, und zweitens ist die Rechtsgrundlage für mich ganz einfach. Sie nennt sich “Thüringer Informationsfreiheitsgesetz.”

Dieses ist angelehnt an das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, und darin steht unter § 7:

§ 7 Antrag und Verfahren

(1) Über den Antrag auf Informationszugang entscheidet die Behörde, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Im Fall des § 1 Abs. 1 Satz 3 ist der Antrag an die Behörde zu richten, die sich der natürlichen oder juristischen Person des Privatrechts zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient. Betrifft der Antrag Daten Dritter im Sinne von § 5 Abs. 1 und 2 oder § 6, muss er begründet werden. Bei gleichförmigen Anträgen von mehr als 50 Personen gelten die §§ 17 bis 19 des Verwaltungsverfahrensgesetzes entsprechend.

(2) Besteht ein Anspruch auf Informationszugang zum Teil, ist dem Antrag in dem Umfang stattzugeben, in dem der Informationszugang ohne Preisgabe der geheimhaltungsbedürftigen Informationen oder ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand möglich ist. Entsprechendes gilt, wenn sich der Antragsteller in den Fällen, in denen Belange Dritter berührt sind, mit einer Unkenntlichmachung der diesbezüglichen Informationen einverstanden erklärt.

(3) Auskünfte können mündlich, schriftlich oder elektronisch erteilt werden. Die Behörde ist nicht verpflichtet, die inhaltliche Richtigkeit der Information zu prüfen.

(4) Im Fall der Einsichtnahme in amtliche Informationen kann sich der Antragsteller Notizen machen oder Ablichtungen und Ausdrucke fertigen lassen. § 6 Satz 1 bleibt unberührt.

(5) Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen. Der Informationszugang soll innerhalb eines Monats erfolgen. § 8 bleibt unberührt.

(Fettschrift durch uns)

Nebenbei bemerkt sollte sich die VG mal § 11 durchlesen:

§ 11 Veröffentlichungspflichten

(1) Die Behörden sollen Verzeichnisse führen, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen.

(2) Organisations- und Aktenpläne ohne Angabe personenbezogener Daten sind nach Maßgabe dieses Gesetzes allgemein zugänglich zu machen.

(3) Die Behörden sollen die in den Absätzen 1 und 2 genannten Pläne und Verzeichnisse sowie weitere geeignete Informationen in elektronischer Form allgemein zugänglich machen.

Meine Antwort auf das Schreiben von Frau Neukamm.

Geldverschwendung am Kippenberg

Die Baumaßnahme “Kippenbergweg” hat begonnen.

Beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung (ALF) wurde diese Maßnahme als landwirtschaftlicher Wegebau beantragt, wobei nachgewiesen wurde, dass dieser Weg für die Landwirtschaft sehr wichtig ist, und unbedingt befestigt werden müsse. Das Umweltamt, welches auch gefragt werden musste, genehmigte dies nur mit “Bauchschmerzen” und unter Auflagen, wie uns Frau Engelhardt vom selbigen mitteilte. Dort sieht man sogar die Gefahr, dass das Wasser durch den Weg beschleunigt und somit der gegenteilige Effekt von “Hochwasserschutz” erreicht werden könnte.

In der Gemeinderatssitzung vom 29.05.2009 mutierte der Weg - auf Nachfrage einer Bürgerin - zum Hochwasserschutz. Von Hochwasserschutz weiß der zuständige Projektleiter beim ALF - Herr Köppe - hingegen nichts. Denn da hätte die obere Wasserbehörde gehört werden müssen, wie er sagte. Vor allem hätte es aber wohl keine “Fördergelder” gegeben.

Da die obere Wasserbehörde nicht gehört wurde, darf man wohl davon ausgehen, dass dieser Weg eines ganz bestimmt nicht ist: eine Hochwasserschutzmaßnahme.

In der Wahlveranstaltung des Bürgermeisters wurde dann aus dem Weg wieder landwirtschaftlicher Wegebau. Der Bürgermeister wehrte sich vehement dagegen, der Weg könnte irgendetwas mit Hochwasserschutz zu tun haben. Hatte er Lunte gerochen?

Nun liegt das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 29.05.2009 vor. Der Bürgermeister und die Mehrheit der Gemeinderäte hatten hier kein Problem damit, dieses zu bestätigen. Und das, obwohl wieder von Hochwasserschutz die Rede ist und Herr Bürgermeister von Herrn Schlenstedt auf diesen Widerspruch hingewiesen wurde.

Wir fragen uns: Was soll diese Nebelkerzentaktik? Wofür werden hier in Wirklichkeit rund 80.000 Euro Steuergelder verplempert? Wollte man mal wieder nur “geschickt” irgendwelche “Fördergelder” (Steuergelder) abgreifen, egal wie unsinnig die Maßnahme ist?

Gefunden auf www.hartgeld.com

Urteil des OVG Weimar – 4 KO 615/08

Zum Urteil des OVG Weimar – 4 KO 615/08 - vom 25.06.2009 aus dem Bereich des Strassenausbaubeitragsrechts

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Zu dem Brief des Bürgermeisters, eine Gemeinderatssitzung nicht einzuberufen, hier einmal die Geschäftsordnung des Gemeinderates:

Wie man unter Punkt 3 lesen kann, ist der Gemeinderat einzuberufen, wenn mindestens ein Viertel der Gemeinderatsmitglieder dies unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt.

Dort steht nicht, dass dies ein Antrag ist, welcher erst vom Bürgermeister genehmigt werden muß oder gar abgelehnt werden kann. Der Gemeinderat ist in diesem Fall einzuberufen! Punkt!

Da der Gemeinderat sich schon vor mehr als drei Monaten mit der Einheitsgemeinde beschäftigt hat, ist die Ablehnung der Einberufung in unseren Augen somit klar rechtswidrig.

Israelische Verteidigungsstreitkräfte, 15.07.09

Zu neuen Vorwürfen gegen die israelische Armee

Termin im Innenministerium

Einige Vertreter der Bürgerinitiativen, darunter auch wir, hatten heute einen Besprechungstermin im Thüringer Innenministerium in Erfurt.

Es wurden etliche Themen besprochen. Für uns relevant war momentan vor allem die Frage, ob unser Gemeinderat die Möglichkeit hat, den gefassten Beschluss zur Gründung einer Einheitsgemeinde mit einem neuen Beschluss zurückzunehmen, wenn dieser im Interesse der Bürgerinitiative ist. Dies wurde bejaht.

Nicht möglich ist die Rücknahme des Antrages auf Einheitsgemeinde durch den VG Vorsitzenden. Dies müssten die Gemeinden jeweils in Eigenregie machen.

Hat man in der VG etwas zu verbergen?

Ich (Klaus Schlenstedt) hatte vor einigen Tagen die Kopien der Haushalte und Prüfberichte aus vergangenen Jahren beantragt. Hat man da etwas zu verbergen?

Antwort vom VG Vorsitzenden.

Und hier mein Schreiben an die Rechtsaufsichtsbehörde.

Antrag auf Einberufung einer Gemeinderatssitzung

Antwort vom Bürgermeister.

Nachtrag von der VG  (wenn es nicht so traurig wäre, könnte man darüber lachen)

Unsere Antwort darauf. 

Zitat www.kerngesund.eu:

Gesund sind viele. Um aber kerngesund zu sein, braucht es, wie der Begriff schon sagt, einen gesunden Kern. Dieser ist unterhalb der Schädeldecke verortet und besteht aus grauen Zellen. Kerngesund sein, heißt: Selbst denken, absurde Meinungen auch dann ignorieren, wenn sie von Mehrheiten vertreten werden, gegen den Strom schwimmen.

Stasi Terror

Fassungslose Opfer

Lacher der Woche

 

Auszug aus der ThürKO §17 Abs. 9 :

“Der Bürgerentscheid entfällt, wenn der Gemeinderat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt. Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Beschlusses des Gemeinderats. Er kann innerhalb von zwei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden, es sei denn, dass sich die dem Bürgerentscheid zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage wesentlich geändert hat. Die Befugnisse der Rechtsaufsichtsbehörden bleiben unberührt.”

Daraus schließen wir:

Der Bürgerentscheid wurde zugelassen. Kommt er durch, ist der Gemeinderatsbeschluss zur Bildung einer Einheitsgemeinde hinfällig. Da in Thüringen nicht nach Großmutters Kochrezepten entschieden wird, und §17 Abs. 9 der ThürKO nunmal vorsieht, dass auch der Gemeinderat diesen Beschluss fassen kann, ist die Aussage, der ursprünglich gefasste Beschluss sei nicht mehr rückgängig zu machen, falsch.

Dazu das heute nachgereichte Fax.

Auflösungserscheinungen?

Kommentar: Ja so was aber auch! Immer diese nervigen Bürger…

Wegen Religionswechsel verhaftet

Iran: Konvertitinnen in Haft